London – Die britische Regierung muss die Zustimmung des Parlaments einholen, bevor die förmliche Austrittserklärung Großbritanniens bei der EU eingereicht werden kann.
Das höchste britische Gericht, der Supreme Court, bestätigte am Dienstag mit acht zu drei Stimmen ein entsprechendes Urteil des britischen High Court of Justice vom November.
Die Regierung wollte den Austrittsprozess starten, ohne vorher das Parlament zu fragen. Sie war gegen das Urteil des High Court in Berufung gegangen – im Dezember fand die Verhandlung statt.
Welche Auswirkungen das Urteil vom Dienstag auf die Pläne der britischen Premierministerin Theresa May hat, Artikel 50 des EU-Vertrags bis Ende März 2017 auszulösen, ist noch unklar. Ein gänzlicher Stopp des Brexits durch das Parlament erscheint aber äußerst unwahrscheinlich.
Dem Vernehmen nach wird die Regierung nach dem Urteil schnellstmöglich einen entsprechenden Gesetzesentwurf ins Unterhaus einbringen. (dts Nachrichtenagentur)

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