London/Brüssel – Die britische Premierministerin Theresa May will am 29. März 2017 offiziell den Austritt Großbritanniens aus der EU beantragen.
Das teilte ein Regierungssprecher am Montag in London mit. Grundlage ist Artikel 50 der EU-Verträge. Darin heißt es in Absatz 1: „Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.“
Die EU und die britische Regierung haben ab dem Tag der Antragstellung genau zwei Jahre Zeit, die Bedingungen für das Austreten Großbritanniens aus der Europäischen Union zu verhandeln.
Eine Verlängerung der Austrittsverhandlungen wäre nur möglich, wenn alle übrigen EU-Staaten und die Londoner Regierung dem zustimmen. Ausgangspunkt für den Brexit war ein Referendum: Am 23. Juni 2016 stimmten 51,89 Prozent der britischen Wähler für den EU-Austritt des Vereinigten Königreichs. (dts Nachrichtenagentur)

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