
Foto: dts nachrichtenagentur
Berlin- Im Kampf gegen die Clan-Kriminalität will das Bundesinnenministerium das Aufenthaltsgesetz verschärfen. Künftig soll demnach ein Verstoß gegen ein Einreiseverbot ein eigenständiger Haftgrund sein.
„Der Fall Miri hat Anlass gegeben, dass wir die ausländerrechtlichen Regelungen und auch Haftmöglichkeiten im Falle der Wiedereinreisesperren schärfen“, sagte Helmut Teichmann, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, der „Welt“.
Insbesondere Tätern aus dem Bereich der organisierten Kriminalität, die nach Deutschland zurückkehren würden, um ihre kriminellen Machenschaften weiter zu verfolgen, müsse man effektiv Einhalt gebieten. Damit sollen Konsequenzen aus dem Fall des Bremer Clanchefs Ibrahim Miri gezogen werden, der trotz eines Einreiseverbots nach seiner ersten Abschiebung im Juli in den Libanon in die Hansestadt zurückgekehrt war.
Nach einem abgelehnten Asylantrag hatten ihn die Behörden im November erneut abgeschoben. Eine Gesetzesänderung, die solche Fälle in Zukunft verhindern soll, könnte voraussichtlich im ersten Halbjahr 2020 in Kraft treten.
Im sogenannten Kamingespräch der Innenministerkonferenz (IMK) in Lübeck am Donnerstagnachmittag informierte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dem Vernehmen seine Länderkollegen in vertraulicher Runde über den Vorstoß.
Dabei ging es laut der Vorlage insgesamt um die „Wiedereinreise des Ibrahim Miri“. Ein weiteres wichtiges Thema der IMK ist das bereits gestartete Programm „Polizei 2020“. Im Rahmen des Projekts soll ein IT-Fonds ins Leben gerufen werden.
Für die Zentralstelle des Bundeskriminalamtes (BKA) sind dafür innerhalb von fünf Jahren 500 Millionen Euro vorgesehen. Zusätzlich ist jetzt laut der „Welt“ beabsichtigt, 300 Millionen Euro für die IT-Schnittstellen der Länder bereitzustellen, wovon der Bund einen Kostenanteil in Höhe von 50 Millionen Euro übernimmt. Darauf hat sich laut der Zeitung eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe geeinigt. (dts Nachrichtenagentur)

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