Innenministerium will Bußgeld für von Imamen geschlossene Kinderehen

2. November 2016 | Kategorie: Nachrichten
Quelle: Pfalz-Express

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Berlin- Von Imamen in Deutschland geschlossene Kinderehen sollen künftig verboten und mit Bußgeldern geahndet werden.

Diesen Vorschlag hat laut eines Berichts der „Welt“ das von Thomas de Maizière (CDU) geführte Bundesinnenministerium in der derzeitigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den Kinderehen gemacht.

Demnach sollen alle religiösen Eheschließungen von Minderjährigen verboten werden. In Moscheen dürften Imame dann keine Heiratsrituale etwa mit minderjährigen Mädchen mehr vollziehen.

Wer dagegen verstößt, begeht nach den Vorstellungen des Ministeriums eine Ordnungswidrigkeit und soll mit einem Bußgeld bestraft werden.

Im Gespräch sind bis zu 1.000 Euro. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den Kinderehen war Anfang September ins Leben gerufen worden und hat seitdem vier Mal getagt.

Beteiligt sind neben dem Bundesinnenministerium Vertreter von Bayern, Hessen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Die Arbeitsgruppe, die das Ressort von Justizminister Heiko Maas (SPD) leitet, will spätestens bis zum Jahresende eine gesetzliche Änderung des Eherechts vorlegen. Laut „Welt“ gibt es im Bundestag dazu bereits einen breiten Konsens zwischen der Unions- und der SPD-Fraktion. (dts Nachrichtenagentur) 

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2 Kommentare auf "Innenministerium will Bußgeld für von Imamen geschlossene Kinderehen"

  1. Yolanda Viviane sagt:

    [ Das sexuell missbrauchte oder vergewaltigte Mädchen heiraten dürfen und dafür als Täter aus dem Gefängnis freikommen – eine weitere Facette zum Thema Kinderehen in der Türkei.

    Letzte Woche, eine veritable Nacht-und-Nebel-Aktion, die erste Lesung – das durch die radikal islamische AP eingebrachte Gesetz konnte noch nicht verabschiedet werden. Das hätte heute geschehen sollen (zweite Lesung), am 22. November 2016. Wenige Stunden vor der anberaumten Plenardebatte wurde der Antrag zurückgezogen, genauer: wurde der Antrag hinter die Kulissen gezogen:

    „der Entwurf werde an die zuständige Parlamentskommission zurücküberwiesen und zusammen mit der Opposition und anderen gesellschaftlichen Gruppen ‚weiterentwickelt‘.“ (FR online)

    Entwarnung kann daher nicht gegeben werden, das Regime der Türkei hat das, nennen wir es voller Abscheu einmal so, das Kindervergewaltigungs-Verzeihungs-Gesetz (Child Rape Pardon Law) nur vorläufig auf Eis gelegt. Nach wie vor also besteht der Plan der AKP: Amnestie für Sexualstraftäter, die ihr minderjähriges Opfer heiraten. ]

    __________

    زواج الأطفال
    zawāǧ al-aṭfāl
    Kinderehe

    Kein Islam ohne Kinderehen – wie in Türkiye so in Almanya

    […] In der Türkei soll jeder Sexualstraftäter künftig durch eine Ehe mit dem missbrauchten Mädchen straffrei ausgehen können. […] Schluss mit den Kinderehen, keine Ehe unter achtzehn!

    https://eifelginster.wordpress.com/2016/11/20/461/

  2. Melanie sagt:

    [Mustafa Cerić fordert seit elf Jahren (2006) für Europa die Rechtsspaltung (bzw.) die Möglichkeit für schariakompatiblen Familienrecht: „opening the way for Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law. Wege zu finden, wie muslimisches Recht für Personenstandsangelegenheiten, wie z. B. Familienrecht, anerkannt werden kann.“]

    Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
    14. Mai 2017

    Nein zu jedem Versuch, den Kinder- und Jugendschutz (Keine Ehe unter achtzehn) aufzuweichen

    Was zu befürchten war, ist seit dem 12. Mai 2017 eingetreten: Im letzten möglichen Augenblick wird durch die Länderkammer der durchaus gelungene Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen angegriffen. Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/12086) war am 28. April 2017 in erster Lesung beraten worden. Jetzt ist zu verhindern, dass Deutschland in den nächsten Wochen die Frühehen, ob jesidisch, bei den Roma oder als Kinderehen nach islamischem Nikah (Heirat vor dem Imam, beispielsweise die islamischen Kinderehen Griechenlands), straffrei stellt. Erneut behandelt jetzt der Bundestag das Thema (Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zur Bekämpfung von Kinderehen am 17. Mai 2017).

    https://eifelginster.wordpress.com/2017/05/14/469/