
Die beiden Dekane Janke und Brecht, Bürgermeister Thomas Hirsch und der Leiter der Friedhofsverwaltung Gerhard Blumer (v.l.) stellten die neue Bestattungsform vor.
Foto: Pfalz-Express/Ahme
Landau. Die Bestattungskultur hat sich geändert. Dieser Tatsache wurde jetzt durch die Stadt Landau Rechnung getragen. In der letzten Stadtratssitzung war die Änderung der Friedhofsgebührennutzung ein Tagesordnungspunkt, denn eine neue Bestattungsform wird ab Januar in Landau ermöglicht.
„Alternative Bestattungsformen werden durch die Bevölkerung zunehmend nachgefragt“, so Bürgermeister Hirsch beim Pressetermin vor Ort auf dem Hauptfriedhof. Die Stadt habe bereits 2012 den ersten Memoriam Garten in Rheinland-Pfalz geschaffen, der sich seither steigender Nachfrage erfreut. „Bedarf besteht aber zunehmend an klassischen Baumbestattungen“, so Hirsch.
Ruhegärten wie die von privater Hand betriebenen Stätten in Annweiler, Kandel, Bad Dürkheim oder Rülzheim gingen zu Lasten der kommunalen Anbieter und konnten bisher in Landau nicht angeboten werden. Zudem sind sie leativ schwer erreichbar. Nun gibt es eine Möglichkeit, zentral, mitten in der Stadt, unter Bäumen zu ruhen.
Eine bis vor kurzem noch brachliegende, cirka 800 Quadratmeter große Fläche zwischen Zweibrücker Straße/Zufahrt Trauerhalle und Friedhofsverwaltung mit schönem Baumbestand wird zu Baumgrabstätte umgestaltet.
An neun vorhandenen und drei neu gepflanzten Bäumen können dann jeweils zwölf im Uhrzeigersinn ausgewiesene Urnengräber geschaffen werden.
Die Bestattungsplätze sollen als Urnenwahlgrab mit einem Nutzungsrecht von 30 Jahren vergeben werden.
Die Gebühr für die Verleihung des Nutzungsrechtes beträgt ebenso wie ein kleines Urnenwahlgrab pro Jahr 45 Euro, d.h. bei 30- jähriger Laufzeit sind das 1.350 Euro.
Die Kosten der Grabanfertigung werden durch die Friedhofsdienst- und Bestattungs- GmbH
wie bisher gesondert berechnet.
Die Bestattungsplätze sollen als Wahlgräber angeboten werden, damit individuell der gewünschte Baum und an diesem freie Bestattungsplätze gewählt werden können.
Zur Beisetzung sollen ausschließlich biologisch abbaubare Aschekapseln ohne Schmuckurne verwendet werden dürfen.
Die Namenskennzeichnung der Gräber kann mit einem kleinen Liegestein aus heimischem Sandstein erfolgen.
Das Ablegen von Blumenschmuck soll nicht gestattet sein, da der Waldcharakter bzw. die Naturbelassenheit gewahrt werden soll.
Die beiden Dekane Janke und Brecht weihten die Stätte am 16. Dezember in einer kleinen Zeremonie und sprachen auch über die Veränderung der Bestattungskultur.
Sie wiesen aber auch daraufhin, dass die Würde des Verstorbenen gewahrt werden solle. Aus diesem Grund seien Sandsteinplatten mit Namen des Verstorbenen sowie eine Verzeichnung der Grabstätten auf einem Lageplan auch sehr wichtig. Informationen erteilt die Landauer Friedhofsverwaltung, Leitung Gerhard Blumer 06341-133250. (desa)

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