
Symbolbild: Pfalz-Express
Berlin – In Berlin soll das Neutralitätsgesetz geändert werden: Lehrerinnen dürfen künftig in der Schule ein Kopftuch tragen, es sei denn, der Schulfrieden ist konkret gefährdet. Das haben CDU und SPD bei ihrer Regierungsklausur beschlossen.
Warum wird das Gesetz geändert?
Das Bundesverfassungsgericht hatte schon 2023 entschieden, dass ein pauschales Kopftuchverbot nicht erlaubt ist. Stattdessen muss im Einzelfall geprüft werden, ob das Kopftuch wirklich den Unterricht oder die Neutralität des Staates stört.
In der Praxis war das Kopftuch zuletzt bereits erlaubt, solange es keine Probleme an der Schule gab. Jetzt soll diese Regelung offiziell ins Gesetz aufgenommen werden.
Was steht im neuen Gesetz?
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Lehrerinnen dürfen grundsätzlich ein Kopftuch tragen.
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Ein Verbot ist nur möglich, wenn es konkrete Hinweise auf eine Störung des Schulfriedens gibt.
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Über ein mögliches Verbot entscheidet die Schulaufsicht im Einzelfall.
Wie geht es weiter?
Am 10. Juli 2025 wird der Gesetzentwurf im Berliner Abgeordnetenhaus diskutiert. Ob er beschlossen wird, hängt von der Mehrheit der Regierungsparteien ab.

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