Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat das pauschale Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen in öffentlichen Schulen gekippt.
Ein solches Verbot sei mit der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit nicht vereinbar, teilte das Gericht am Freitag mit. Es müsse eine „hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität“ vorliegen, um ein Verbot zu rechtfertigen. Eine abstrakte Gefahr reiche nicht aus.
Im konkreten Fall ging es um eine Beschwerde zweier muslimischer Frauen aus Nordrhein-Westfalen, die vor Arbeitsgerichten gescheitert waren.
Die nordrhein-westfälische Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) begrüßte das Urteil. „Wir werden nun unverzüglich prüfen, welche Konsequenzen aus den Entscheidungen im Einzelnen zu ziehen sind“, erklärte sie. „Hierzu müssen die differenzierten Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts sorgfältig ausgewertet werden. Dann werden wir alle erforderlichen rechtlichen Schri tte zügig einleiten.“ (dts Nachrichtenagentur)

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