Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt.
Nicht der Bund, sonder die Länder seien für die Durchsetzung der Familienleistung zuständig, urteilten die Richter.
Die Leistung in Höhe von 150 Euro monatlich wird an Eltern gezahlt, die ihr Kleinkind zu Hause betreuen. Mehr als 455.000 Eltern erhalten derzeit das Betreuungsgeld. Geklagt hatte das Land Hamburg.
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) begrüßte das Urteil. „Das Betreuungsgeld hat gerade Frauen mit kleinen Kindern aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen“, sagte Dreyer.
„Vor diesem Hintergrund begrüße ich das BVG-Urteil. Es ist klar und deutlich. Das nun eingesparte Betreuungsgeld sollte in den Ausbau und die Qualität von Kita- und Betreuungsplätze investiert werden. Das nützt den Kindern und ihren Eltern am allermeisten.“ (dts Nachrichtenagentur)

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