Berlin – Gut einen Monat nach Einführung des Betreuungsgelds versuchen viele Eltern vergeblich, die neue familienpolitische Leistung zu bekommen. Jeder fünfte Antrag wird derzeit nicht bewilligt.
Dies geht aus einer Umfrage der „Süddeutschen Zeitung“ bei den Bundesländern hervor. In Nordrhein-Westfalen liegt demnach die Ablehnungsquote bei 31 Prozent, in Hamburg sogar bei 43 Prozent. Viele Mütter und Väter übersehen offenbar, dass ihre Kinder zu alt sind, um die 100 Euro für die Betreuung zu Hause erhalten zu können.
Bis Ende August/Anfang September wurden in 14 Bundesländern etwa 27.000 Anträge auf Betreuungsgeld gestellt. Tatsächlich sind es noch mehr, weil Niedersachsen und Rheinland-Pfalz keine entsprechende Statistik führen. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) wertete die erste Bilanz als Erfolg: Sie zeige, wie wenig Ahnung die SPD als Betreuungsgeld-Kritiker „von den Wünschen der Familien hat“.
Die Anzahl der nicht bewilligten Anträge beläuft sich bei den zwölf Ländern, die dazu exakte Angaben machten, allerdings auf fast 5.000. Bezogen auf die dort eingegangenen Anträge entspricht dies einer Quote von knapp 20 Prozent. In fast allen Fällen habe die Ablehnung an dem gesetzlichen Stichtag gelegen, teilten die zuständigen Ministerien mit. Anspruch auf das Betreuungsgeld besteht nur, wenn die Kinder nicht vor dem 1. August 2012 geboren sind.
Das Betreuungsgeld ist am 1. August 2013 parallel zum Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für unter Dreijährige eingeführt worden. Eltern, die für die Betreuung ihres ein- oder zweijährigen Kindes keinen öffentlich geförderten Platz in Anspruch nehmen, hilft der Staat mit 100 Euro, vom 1. August 2014 an mit 150 Euro pro Monat.
Nach den Vorstellungen von Schröder sollte der Stichtag für das Geburtsdatum der Kinder der 1. Januar 2012 sein. Im parlamentarischen Verfahren wurde die Frist jedoch um sieben Monate verschoben, um Steuermittel zu sparen. Dies gilt bei manchen Abgeordneten in der Union mittlerweile als Fehler, weil dies dazu geführt hat, dass Eltern ungleich behandelt werden und das Geld noch nicht für alle Kinder im zweiten Lebensjahr bereitsteht.
Die stellvertretende SPD-Chefin Manuela Schwesig hält deshalb das für sie grundsätzlich falsche Gesetz auch für fehlerhaft ausgestaltet: „Viele Eltern fühlen sich betrogen. Sie stehen nun ohne Kitaplatz und ohne Betreuungsgeld für ihre Kinder da.“ Die von der Bundesregierung versprochene freie Wahl zwischen Betreuungsplatz und Betreuungsgeld gebe es gar nicht.
Schwesig machte außerdem darauf aufmerksam, dass Geringverdiener, die wegen des Bezugs von Betreuungsgeld keinen Kinderzuschlag mehr bekommen, ihren Anspruch auf das Bildungspaket verlieren.
Bei Hartz-IV-Empfängern werden die 100 Euro ebenfalls als Einkommen angerechnet. Die Bundesagentur für Arbeit hat daher die Jobcenter angewiesen, notfalls selbst das Betreuungsgeld für anspruchsberechtigte Eltern zu beantragen. Schwesig sprach vom Prinzip „linke Tasche, rechte Tasche“. Dies sei „familienpolitischer Irrsinn“. (dts Nachrichtenagentur)

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