Betreuungsgeld kommt ab 1. August: Antragsformular bei den Kommunen – Alt übt scharfe Kritik

26. Juli 2013 | Kategorie: Politik Rheinland-Pfalz

Das Betreuungsgeld: Gute Alternative oder überflüssig? Daran scheiden sich die Geister.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Mainz – Die rheinland-pfälzischen Kommunen seien auf die Einführung des Betreuungsgelds zum 1. August gut vorbereitet, heißt es seitens des Familienministeriums in Mainz.

Beantragt werden kann das Betreuungsgeld bei den Jugendämtern der Kreis- und Stadtverwaltungen, hierfür entwickelte das Familienministerium ein landesweit einheitliches Antragsformular, das derzeit  an die Kommunen geht.

 

„Wir haben in Rheinland-Pfalz unsere Pflicht erfüllt, die Voraussetzung für die Beantragung von Betreuungsgeld zu schaffen, wenngleich wir das Betreuungsgeld auch weiterhin als eine überflüssige, rückwärtsgewandte Familienleistung betrachten, die völlig falsche Impulse setzt: Für Frauen soll so ein Anreiz geschaffen werden, die Familienpause nach der Geburt eines Kindes möglichst lang auszudehnen und Kindern wird damit der Zugang zu frühkindlicher Bildung in der Kita verwehrt. Die Erfahrungen in Thüringen zeigen, dass gerade jene Familien, deren Kinder ganz besonders von den Angeboten einer außerhäuslichen Betreuung profitieren würden, das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen. In den skandinavischen Ländern fällt die Bilanz aus denselben Gründen auch nicht besser aus“, kritisiert Familienministerin Irene Alt.

 

„Dieses Geld wäre besser angelegt, wenn man es in den Ausbau der Betreuungsplätze investieren würde.“

 

 

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