
Gerhard Schröder
Foto: über dts Nachrichtenagentur
Berlin – Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) soll laut verschiedener Medienberichte Klage beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht haben. Dabei soll es um die Sonderrechte gehen, die ihm im Mai entzogen worden waren.
„Im Kern geht es darum, festzustellen, dass die Entscheidung, dem Altkanzler Gerhard Schröder seine Personalausstattung zu nehmen, rechtsstaatswidrig ist“, zitiert der NDR Schröders Anwalt Michael Nagel.
Es sei eklatant rechtswidrig, dass Schröder während des Verfahrens nicht angehört worden sei. Der Altkanzler soll laut des Berichts um ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Helge Braun (CDU), gebeten haben, der darauf allerdings nicht eingegangen sei. Schröder habe „alles nur aus den Medien erfahren“, kritisierte Nagel. „Er wurde im wahrsten Sinne des Wortes zum Objekt des Verfahrens gemacht.“ Das sei „ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde“, zitiert ihn der NDR. Im Mai hatte der Haushaltsausschuss des Bundestags beschlossen, dass Schröders Büro nicht weiter finanziert wird.
Sein Anrecht auf Ruhegehalt und Personenschutz durfte der Altkanzler aber behalten. Schröder steht seit Jahren wegen seiner Kontakte nach Russland und insbesondere zu Präsident Putin im Feuer, zuletzt auch wegen seiner Haltung zum Krieg in der Ukraine.
Nach Ansicht seiner Kritiker hat er sich zu halbherzig vom russischen Angriff distanziert und seine Kontakte nicht ausreichend reduziert. Ein deswegen angestrengter Parteiausschluss aus der SPD ist allerdings vorerst gescheitert. Die zuständige Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Region Hannover lehnte erst zu Beginn der Woche entsprechende Anträge ab. (dts Nachrichtenagentur)

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