Donnerstag, 09. Mai 2024

Auffahrunfall – Was ist jetzt zu tun?

27. Juli 2023 | Kategorie: Ratgeber, Recht

Foto: Pfalz-Express

Auffahrunfälle gehören zu den häufigsten Autounfällen auf deutschen Straßen.

Kein Wunder, denn für einen Auffahrunfall genügen bereits kürzeste Momente der Unachtsamkeit.

Die Suche nach einer Parklücke, der Blick auf ein Werbeplakat oder einfach die Landschaft rund um die Straße – schon hat man die aufleuchtenden Bremslichter des vorausfahrenden Autos übersehen und einen Unfall verursacht.

Was nach einem Auffahrunfall zu tun und zu beachten ist, erklären wir im Folgenden.

Verhalten nach einem Auffahrunfall

Bei einem Auffahrunfall kommt es nicht selten zu Diskussionen um die Schuldfrage. Denn nicht immer ist zwangsweise der Hintermann schuld, der dem Auto vor sich auffährt.

Bevor die Schuldfrage geklärt werden kann, gilt es aber, Ruhe zu bewahren und folgende Schritte durchzuführen:

1. Unfallstelle absichern

Wie bei jedem Verkehrsunfall gilt es auch nach einem Auffahrunfall zuerst die Unfallstelle abzusichern, damit nicht noch mehr passiert. Zur Absicherung wird zunächst der Warnblinker des Autos eingeschaltet, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.

Sofern es möglich ist, sollten Fahrer und Insassen der Unfallautos bereits im Auto Warnwesten anziehen und erst danach aussteigen. Beim Aussteigen ist besonders gut auf den Verkehr zu achten – niemand sollte unbedacht auf die Straße laufen.

Als Nächstes muss das Warndreieck aufgestellt werden, um andere Verkehrsteilnehmer über den Verkehrsunfall zu informieren.

Hier gibt es je nach Unfallort verschiedene Vorgaben: Auf Straßen, auf denen hohe Geschwindigkeiten gefahren werden, wie zum Beispiel auf Autobahnen, muss das Warndreieck weiter vom Unfallort entfernt platziert werden als im Stadtverkehr.

Für Autobahnen gilt ein Richtwert von 200 m Abstand zur Unfallstelle, in der Innenstadt sollte das Warndreieck mindestens 50 entfernt aufgestellt werden.

2. Bei Bedarf Rettungsdienst rufen

Wenn die Unfallstelle abgesichert ist, sollten die beteiligten Personen sich vergewissern, dass niemand verletzt wurde. Ist jemand zu Schaden gekommen, wird umgehend der Rettungsdienst gerufen.

Beim Warten auf den Rettungsdienst sollten die Personen vor Ort bei Bedarf Erste Hilfe an den Verletzten leisten.

3. Polizei verständigen

Sobald Hilfe für verletzte Personen unterwegs ist, sollte auch die Polizei über den Unfall verständigt und hinzugezogen werden. Die Polizei dokumentiert den Unfall und erstellt ein Gutachten, was vor allem wichtig es, falls es im Nachhinein bei der Schuldfrage zu Unstimmigkeiten zwischen den Unfallparteien kommt.

4. Personalien austauschen

Wenn alle Unfallbeteiligten versorgt sind und die Polizei den Auffahrunfall aufgenommen hat, ist es Zeit, dass Geschädigte und Unfallgegner die Personalien auszutauschen.

Das ist später wichtig für die Autoversicherung. Zu den benötigten Personalien gehören die vollständigen Namen der beteiligten Personen, deren Adressen, das Nummernschild sowie auch deren Versicherung.

Wenn Zeugen am Unfallort anwesend sind, sollten auch deren Personalien notiert werden. Die Zeugen können womöglich wichtige Angaben zum Unfallhergang machen, was zur Klärung der Schuldfrage beitragen kann.

Zudem sollten die Unfallstelle und mögliche Schäden an den Fahrzeugen mithilfe von Fotos dokumentiert werden.

5. Den Unfall bei der Kfz-Versicherung melden

Um den Unfall anschließend bei der Versicherung zu melden, gibt es einen Unfallbericht, den man ausfüllen und an die eigene Autoversicherung senden kann.

Üblich ist es, dass zunächst der Unfallverursacher seine Versicherung kontaktiert – dessen Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden am Auto der anderen Person auf.

Für Schäden am Auto des Unfallverursachers haftet die Vollkasko-Versicherung, sofern der Verursacher eine abgeschlossen hat.

Beim Geschädigten greift diese Versicherung beispielsweise auch, wenn der Unfallgegner nach dem Unfall Fahrerflucht begangen hat und die Schuldfrage nicht geklärt werden kann. Aber auch derjenige, der keine Schuld an dem Autounfall hat, sollte seine Kfz-Versicherung informieren und gegebenenfalls einen Unfallbericht oder ein Gutachten einreichen.

Die Schuldfrage beim Auffahrunfall

Bei einem Auffahrunfall wird meist erst einmal davon ausgegangen, dass der Hintermann Schuld hat, also das Auto, das dem vorausfahrenden Wagen aufgefahren ist.

Nach einer gerechtfertigten Bremsung des Vordermanns ist tatsächlich meist der Hintermann schuld am Auffahrunfall, vor allem wenn er keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten hat.

Wenn ein Autofahrer jedoch ohne ersichtlichen Grund stark bremst und ein anderes Auto ihm deshalb auffährt, kann auch der Vordermann schuld am Auffahrunfall sein.

Grundloses Bremsen kann zum Beispiel vorliegen, wenn ein Autofahrer an einer grünen Ampel bremst, obwohl er freie Fahrt hätte. In solchen Fällen muss allerdings erst eindeutig bewiesen werden, dass der Vordermann sich falsch verhalten hat und der Hintermann ohne Schuld aufgefahren ist.

Für den Beweis braucht es in der Regel Zeugen, die den Unfallhergang beobachtet haben. Auch die Polizei kann zur Klärung der Schuldfrage beitragen.

Auffahrunfall mit einem Leasingauto

Bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug gelten grundsätzlich ähnliche Regeln als bei einem Auffahrunfall mit dem eigenen Auto. Der Unterschied besteht hauptsächlich darin, dass beim Leasingfahrzeug der Leasinggeber der Eigentümer des Autos und entsprechend auch eine Unfallpartei ist.

Ein Unfall mit einem Leasingauto sollte dem Leasinggeber deshalb schnellstmöglich gemeldet werden. Denn je nach Schuldfrage und Bestimmungen im Leasingvertrag kann der Leasinggeber entscheiden, wie die Schadensregulierung stattfinden soll.

Wenn der Schaden am Leasingwagen fremdverschuldet ist, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Bei Leasingfahrzeugen ist es darüber hinaus oft Pflicht, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, die selbstverursachte Schäden am Auto übernimmt.

Einem Auffahrunfall vorbeugen

Auffahrunfälle lassen sich natürlich nicht gänzlich vermeiden. Dennoch kann jeder Autofahrer dazu beitragen, das Risiko von Autounfällen durch Auffahren zu reduzieren.

So sollten Autofahrer stets ausreichend Sicherheitsabstand zum Vordermann einhalten – als Faustregel gilt hier: Abstand gleich halber Tacho. So können Autofahrer auch noch dann rechtzeitig zum Stehen kommen und Unfälle vermeiden, wenn der Vordermann plötzlich bremst.

Grundsätzlich sollte man bei Bremsmanövern auch den Abstand zum Hintermann berücksichtigen, damit dieser möglichst keine unerwarteten Vollbremsungen einlegen muss, die zu einem Unfall führen könnten.

Vorausschauendes Fahren ist in jedem Fall die beste Devise, wenn es darum geht, Unfälle zu vermeiden.

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