Donnerstag, 25. April 2024

Auf Sicherheit im Umgang mit Maschinen und Werkzeugen achten

28. Februar 2018 | Kategorie: Allgemein, Bauen & Sanieren, Ratgeber, Sonstiges

Bei Arbeiten mit Maschinen gilt: Schutz hat oberste Priorität.
Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

Werkzeuge und (Arbeits-)Maschinen sind von Natur aus als „gefährlich“ einzustufen – insbesondere, wenn diese nicht bestimmungsgemäß benutzt werden.

Wer etwa einen Schlitzschraubendreher zweckentfremdet, um irgendeinen festsitzenden Deckel zu öffnen und dabei abrutscht, läuft ebenso Gefahr sich zu verletzten, wie bei der Nutzung eines dafür vorgesehenen scharfkantigen Werkzeugs zum Aufhebeln.

Bedeutet: Werkzeuge sollten nicht zweckentfremdet und immer mit der erforderlichen Vorsicht verwendet werden. Dies gilt im Hausgebrauch, im Beruf, in Handwerk, im Baugewerbe, in Fabriken und der gesamten Industrie gleichermaßen.

Bestimmungsgemäße Nutzung bringt Sicherheit

Bei Erwerb von bestimmten Werkzeugen für den Hausgebrauch ist meistens eine Gebrauchsanleitung beigefügt. Darin findet man Angaben darüber, wofür das Werkzeug bestimmt ist, wie es sachgerecht bedient wird, wie und wo das Werkzeug gelagert werden sollte und ob bestimmte Sicherheitsvorkehrungen (vor und nach dem Gebrauch) zu treffen sind.

In der Industrie, auf dem Bau und sonstigen Gewerken gelten bestimmte Vorschriften, Verordnungen und gesetzliche Bestimmungen die jeder Betrieb und deren Mitarbeiter im Umgang mit Werkzeugen, Strom, Maschinen und (brennbaren) Gefahrenstoffen einzuhalten hat.

Auch unterliegen die genutzten Werkzeuge, Arbeitsmittel und Maschinen nicht zuletzt bestimmten Sicherheitsvorschriften der zugeordneten Berufsgenossenschaften.

Sachgemäße Nutzung bringt immer ein gewisses Maß an Sicherheit, garantiert jedoch längst nicht für eine unfallfreie Handhabung. Oft muss zusätzlich Sicherheitskleidung getragen werden und/oder besondere Vorrichtungen geschaffen werden um einen Unfall bzw. eine Verletzung zu verhindern.

Betonsägen nicht ohne Sicherheitsvorkehrungen

Werkzeuge und Maschinen gibt es wie Sand am Meer. Entsprechend der zu verrichtenden Tätigkeit sind diese aus verschiedenen Materialien geformt und konzipiert. Bestimmte Werkzeuge und Maschinen müssen mit besonders hoher Vorsicht benutzt werden.

Dazu zählen unter anderem Scheren, Messer, Skalpell, Hobel, Fräsen, Bohrer und nicht zu vergessen jede Art von Sägen (etwa Handsägen, Kappsägen, Tischkreissägen, Kettensägen und Betonsägen).

Betonsägen werden in Städten wie Berlin sehr oft genutzt, um nachträgliche Schneisen in Beton, Stahlbeton, Mauerwerk, Naturstein und Asphalt zu schneiden. Etwa Mauerfugen, Ausschnitte für Fenster und Türen, Kanäle für Rohrleitungen oder Zuleitungsschnitte für Ampeln und Kontaktstreifen. Betonsägen werden häufig in Form von elektrischen oder hydraulischen Wandsägen im Hochbau oder auch als Fugentrenner etwa im Straßen- und Tiefbau genutzt.

Derartige Maschinen laufen auf (Führungs-)Schienen und werden mit einer Fernbedienung gesteuert oder auf dem Boden laufend per Hand geführt. Verwendet werden bei den Schnitten diamantene Sägeblätter die unterschiedliche Schnitttiefen erreichen. Selbstverständlich sollte der Bauarbeiter im Umgang mit Betonsägen eine gewisse Schulung bzw. Einweisung erfahren haben und bei der Arbeit Schutzkleidung tragen.

Bauvorschriften spezifisch nach Art der Arbeit und Einsatzort

Der Bereich Betonsägen in Berlin unterliegt den Sicherheitsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft (BG Bau) Deutschland. Abgesichert bzw. gesichert werden müssen die Einsatzorte gegen Absturz, Staubbelästigung, Lärm und eventuell Funkenflug.

Je nach Art der Arbeit bei Abbruch, Rückbau, Kernbohrungen oder Trennschneiden in geschlossenen Räumen, im öffentlichen Verkehrsraum oder bei Arbeiten über Bodenhöhe sind eventuell vorab „Genehmigungen“ bei der städtischen Bauaufsicht erforderlich.

Zum Schutz der körperlichen Gesundheit von Personen ist die jeweils entsprechende Arbeitsschutzkleidung notwendig. Dies sind Arbeitshelm mit oder ohne Visier, Hörschutz, Atemschutz, Arbeitsschuhe mit hohem Schaft, rutschfester Sohle und Stahlkappe, Arbeitshandschuhe und gegebenenfalls Schutzbekleidung gegen Funkenflug. Im Umgang mit Asbest sind zusätzliche Vorschriften zu beachten.

Die BG Bau und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin halten interessantes und wichtiges Informationsmaterial für Bauherren und Bauunternehmer bereit.


Foto: dts Nachrichtenagentur

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