
Quelle: Pfalz-Express
Zweibrücken – Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat Anklage gegen einen 26-jährigen Mann wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen erhoben.
Das Landgericht Zweibrücken muss nun entscheiden, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 2. Februar 2026 in einem Regionalexpress zwischen Landstuhl und Homburg einen Zugbegleiter tödlich verletzt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen hat.
Rekonstruierter Tatablauf
Kurz nach der Abfahrt aus dem Bahnhof Landstuhl gegen 17:40 Uhr kontrollierte der Zugbegleiter die Fahrkarten. Der 26-Jährige gab an, keine Fahrkarte zu besitzen. Als er aufgefordert wurde, sich auszuweisen, verweigerte er auch das. Daraufhin forderte der Zugbegleiter ihn auf, den Zug zu verlassen – auch dieser Aufforderung kam der Mann nicht nach.
Laut Anklage versetzte der Angeschuldigte dem Zugbegleiter daraufhin mehrere kräftige Faustschläge gegen den Kopf, insbesondere gegen die Schläfen. Der Geschädigte ging bewusstlos zu Boden. Der 26-Jährige ließ anschließend von ihm ab und setzte sich wieder auf seinen Platz.
Der Zugbegleiter erlag am 4. Februar 2026 den Folgen einer Hirnblutung, die durch die Gewalteinwirkung entstanden war. Die Staatsanwaltschaft sieht das Motiv in Verärgerung über eine alltägliche Ticketkontrolle.
Eine solche Alltagssituation habe den Mann so sehr provoziert, dass er den Zugbegleiter mit erheblicher Gewalt angriff.
Aussagen des Beschuldigten
Der 26-Jährige befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Bei einer richterlichen Vorführung und einer forensisch-psychologischen Exploration hat er das äußere Tatgeschehen grundsätzlich eingeräumt.
Einen Tötungsvorsatz bestreitet er jedoch und beruft sich teilweise auf Erinnerungslücken.
Rechtliche Einordnung
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Mord aus niedrigen Beweggründen (§ 211 StGB) vor. Im Gegensatz zum Totschlag (Strafrahmen fünf bis 15 Jahre) sieht das Gesetz für Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe vor.
Die Erhebung der Anklage bedeutet noch keine Verurteilung. Die Staatsanwaltschaft kommt lediglich zu dem Ergebnis, dass eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Für den Angeschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht Zweibrücken wird nun prüfen, ob die Anklage zugelassen wird, das Hauptverfahren eröffnet und die Untersuchungshaft fortgesetzt werden soll. (Quelle: Mitteilung der Staatsanwaltschaft Zweibrücken, Oberstaatsanwalt Huth)

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