
Foto (Archiv): Pfalz-Express
Neustadt – Der Verwaltungsstab der Stadtverwaltung hat beschlossen, die Allgemeinverfügung, die zur Mandelblüte in diesem Jahr erlassen wurde, vorzeitig aufzuheben. Ursprünglich hätte sie bis Sonntag, 18. April, dauern sollen.
Eine Aufrechterhaltung der Allgemeinverfügung im Hinblick auf den derzeitigen Blütenstand wäre nicht mehr verhältnismäßig, hieß es aus der Stadtverwaltung. Die Vernunft der Bürger und Gäste habe dafür gesorgt, dass es während der Blütenzeit zu keinen größeren Vorkommnissen oder Gefahrenlagen im Sperrgebiet der Mandelblüte gekommen sei.
Aus Sicht des Technischen Hilfswerks (THW), der Feuerwehr und der Polizei gab es ebenfalls keine besonderen Vorkommnisse an den Mandelblüten-Wochenenden. Zahlreiche Fahrzeuge konnten bereits an den Absperrschranken informiert und zurückgewiesen werden. Im Sperrbereich wurden insgesamt circa 200 Verstöße gegen die Feldwegsatzung, circa 10 Verfahren gegen das Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit, 12 Verfahren gegen die Kontaktbeschränkung und 27 Verfahren gegen das Aufenthaltsverbot festgestellt.
Freude aufs nächste Jahr
„Wir Gimmeldinger sind froh, dass wir in diesem Jahr diese Maßnahmen ergriffen haben“, so Ortsvorsteherin Claudia Albrecht. Es sei als Dorf, das von Tourismus und Weinbau lebe, besonders schwierig gewesen, den Gästen sagen zu müssen, dass sie zuhause bleiben müssten. „Wir freuen uns schon auf das kommende Jahr, in dem wir hoffentlich alle wieder zusammen das Mandelblütenfest 2022 feiern können“, so Albrecht.
Die 18. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) hat – unabhängig von der Aufhebung der Allgemeinverfügung – weiterhin Bestand. Kontrollen (Kontaktbeschränkungen und Alkoholverbot in der Öffentlichkeit) erfolgen auch künftig durch die Ordnungsbehörde und die Polizei.
Zum Hintergrund
Um Menschenansammlungen trotz der Absage des Mandelblütenfests im Ortsteil Gimmeldingen in diesem Jahr zu vermeiden, hatte Neustadt ergänzend zu der gültigen Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz eine Allgemeinverfügung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erlassen. Die trat am Freitag, 5. März 2021, in Kraft. Die Verfügung untersagte das Betreten und den Aufenthalt auf bestimmten Straßen und Flächen in und um Gimmeldingen zu tagestouristischen Zwecken.

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