Berlin – Die AfD will künftig auch Selbständige und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung zwingen und die Beiträge für Gutverdiener erhöhen.
„Wir halten den Schweizer Weg für sinnvoll, auch Menschen mit höherem Einkommen in die Rentenversicherung einzahlen zu lassen“, sagte die Parteivorsitzende Frauke Petry der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (F.A.S.).
„Wir sind für Renten, von denen alle leben können, und wir kritisieren, dass immer weniger Menschen in die Rentenversicherung einzahlen.“
Petry distanzierte sich von eigenen Äußerungen aus dem Sommer, man werde „vermutlich über eine weitere Kürzung der Renten reden müssen“. Das Zitat sei aus dem Zusammenhang gerissen.
Zu Einzelheiten des AfD-Konzepts wollte sich die Parteichefin aber noch nicht äußern. „Ich bitte einfach darum, uns bei dem Thema noch etwas Zeit zu geben“, sagte sie. Das Grundsatzprogramm der AfD enthält zu dem Thema nur die Forderung, Kinderzahl und Erziehungszeiten bei der Rentenberechnung stärker zu berücksichtigen.
In der Schweiz zahlen alle Bürger ab dem 20. Lebensjahr in die staatliche Rentenkasse ein. Für Arbeitnehmer beträgt der Beitragssatz derzeit 8,4 Prozent, er ist nach oben nicht gedeckelt. Die Hälfte davon entfällt auf den Arbeitgeber.
Daraus werden für Schweizer Verhältnisse relativ bescheidene Renten bezahlt, hinzu kommen Leistungen aus der beruflichen Vorsorge und privaten Versicherungen. (dts Nachrichtenagentur)

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Spinnerei oder Schlüssel zu einer gerechten Gesellschaft?
Rund drei Millionen Selbständige in Deutschland (Stand 2014) unterliegen keiner Rentenversicherungspflicht. Sie zahlen also weder in die gesetzlichen noch in berufständische Kassen ein. Viele von ihnen, so ist zu befürchten, werden später dem Steuerzahler zur Last fallen.
Das will die Politik jetzt mit einer Versicherungspflicht für alle Selbständige abwenden.
Ein Selbstständiger in der Schweiz muss insgesamt 9,65 % seines Einkommens in die erste Säule einzahlen, die vor allem aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) besteht. Bei Arbeitnehmern beträgt der Satz 12,45% bzw. 11,25%, wovon die Arbeitgeber die Hälfte übernehmen. Rentenzahlungen gibt es dann bei Männer ab 65 und bei Frauen ab 64 Jahren. Die Mindestrente aus der AHV beträgt derzeit umgerechnet 1075 Euro, die Maximalrente 2150 Euro.
Die Versicherungspflicht/Altersvorsorgepflicht ist folglich richtig denn die Hälfte der heute auf staatliche Grundsicherung angewiesen Menschen hat keine Rentenansprüche, weder aus einer privaten noch aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Quellen:
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
http://www.bsv.admin.ch
Statistische Bundesamt
https://www.destatis.de
Diese Forderung ist die erste (und bislang einzige) der AfD, der ich zustimmen kann. Wenn da nicht iwo ein Hintertürchen im Parteiprogramm versteckt ist….