
Joachim Paul
Foto Archiv): Pfalz-Express
Ludwigshafen / Washington – Der Ludwigshafener AfD-Politiker Joachim Paul ist Mitte September 2025 gemeinsam mit der Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch nach Washington gereist.
Laut von Storch auf X fanden dort Gespräche mit Vertretern des Domestic Policy Council, des Büros des US-Vizepräsidenten, des National Security Council sowie des State Departments statt. Thematisiert worden sei unter anderem Digitalpolitik, die Lage der Demokratie in Deutschland, Meinungsfreiheit, ein mögliches AfD-Verbot und Auswirkungen auf die deutsch-amerikanischen und EU-US-Beziehungen.
Die Washington-Reise folgte auf eine öffentliche Initiative von Paul auf der Plattform X, wo er US-Politiker und auch Tech-Tycoon Elon Musk direkt auf seinen Fall aufmerksam machte. Dort kritisierte er den Ausschluss von der OB-Wahl und sprach von einem Eingriff in sein passives Wahlrecht. Elon Musk reagierte auf die Beiträge, was die internationale Aufmerksamkeit zusätzlich verstärkte.
Hintergrund des Trips ist Pauls Ausschluss von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am 5. August 2025 durch den Wahlausschuss. Als Begründung nannte dieser Zweifel an Pauls Verfassungstreue. Paul legte daraufhin Eilantrag beim Verwaltungsgericht Neustadt ein, dieser wurde am 18. August abgelehnt. Das Gericht entschied, dass eine vorläufige Zulassung nur bei offensichtlichen Rechtsfehlern möglich sei, verwies auch auf Berichte des Verfassungsschutzes Rheinland-Pfalz, die Kontakte Pauls zu Veranstaltungen der „Neuen Rechten“ dokumentierten.
Paul äußerte sich auf seiner Facebook-Seite und auf X, dass er den Ausschluss nicht nachvollziehen könne, und kündigte an, den Rechtsweg auszuschöpfen. Er wird von der Kölner Kanzlei Höcker vertreten. Anwalt Ralf Höcker erklärte auf X, dass Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht sowie beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eingereicht wurden.
Am 16. /17. September 2025 teilten der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz und das Bundesverfassungsgericht mit, dass Pauls Verfassungsbeschwerde nicht angenommen wird, da sie unzulässig sei. Damit sind die gerichtlichen Versuche, kurzfristig seine Kandidatur durchzusetzen, gescheitert.
Der Fall hat bundesweit Diskussionen über die Zulassung von Kandidaten, die Rolle von Wahlausschüssen und das passive Wahlrecht ausgelöst. Die Washington-Reise und die internationale Aufmerksamkeit befeuern den Streit über demokratische Prozesse in Deutschland.

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