
Foto: dts Nachrichtenagentur
Das Oberlandesgericht Dresden hat am 21. Mai sein Urteil im Fall des islamistischen Messerattentats auf zwei schwule Männer am 4. Oktober 2020 in der Nähe des Kulturpalastes in Dresden verkündet.
Der Syrer Abdullah A. H. H. hatte laut Gericht aus radikal-islamistischen und schwulenfeindlichen Gründen auf das Paar eingestochen. Eines der Opfer erlitt tödliche Verletzungen und starb kurze Zeit später im Krankenhaus. Das zweite Tatopfer überlebte den Anschlag schwer verletzt.
Der 21-jährige Angeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem wurde eine Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt angeordnet. Das bedeutet, dass sie zu gegebener Zeit geprüft werden muss. (red/cli)
Stimmen von Opferbeauftragten
Die Opferbeauftragten des Bundes, von Sachsen und Nordrhein-Westfalen, der Heimat des Getöteten, unterstützen in enger Abstimmung die Betroffenen und Hinterbliebenen.
Der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Edgar Franke, MdB: „Der islamistische Terror bedroht unsere Gesellschaft. Diese Gefahr ist weiter akut. Das mussten wir bei dem Messerattentat in Dresden auf schreckliche Weise erleben. Der Attentäter zielte auf zwei ihm völlig unbekannte Menschen – nur weil sie Teil unserer offenen, vielfältigen und freien Gesellschaft sind. Unsere Gedanken und all unsere Solidarität sind auch heute bei dem Lebenspartner des Ermordeten, der die Tat schwer verletzt überlebt hat, und bei den Familienangehörigen. Wir stehen an ihrer Seite.“
Die Opferbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung, Iris Kloppich: „Der Prozess hat uns das Ausmaß fanatischer Radikalisierung durch den Missbrauch von Religion deutlich vor Augen geführt. Für das überlebende Opfer und die Angehörigen ist unvorstellbares Leid geschehen. Gleichzeitig liegt klar auf der Hand, dass sich die Tat gegen die Gesellschaft insgesamt richtet – jeder Mensch hätte Opfer sein können. Ein solches Verbrechen zwingt die zuständigen Stellen wie auch die Zivilgesellschaft zur Auseinandersetzung mit den Geschehnissen und ihren Ursachen wie auch mit der Frage, wie sich derartige Straftaten zukünftig verhindern lassen.“
Die Beauftragte für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Elisabeth Auchter-Mainz: „Die islamistisch motivierte grausame Tat hat sich gegen zwei Menschen aus Nordrhein-Westfalen gerichtet, die in Dresden zufällig als Touristen weilten. In enger Abstimmung mit dem Opferbeauftragten der Bundesregierung und der sächsischen Opferbeauftragten unterstützen und begleiten mein Team und ich den schwerverletzten Mann und die ebenfalls in Nordrhein-Westfalen lebenden Hinterbliebenen des getöteten Mannes. Wichtig ist, dass Betroffene schnell und unbürokratisch Hilfe erhalten – unabhängig davon, wo sich eine Tat ereignet hat. Die Beauftragten für den Opferschutz auf Bundes- und Landesebene sind gut vernetzt und lassen Opfer – solange sie Unterstützung brauchen – nicht allein.“
Der Opferbeauftragte der Bundesregierung und die Opferbeauftragten der Länder unterstützen in enger Zusammenarbeit Betroffene terroristischer Straftaten. Insbesondere vermitteln sie psychologische, soziale und praktische Hilfen. Zudem stellt der Bund finanzielle Soforthilfen für Betroffene terroristischer und extremistischer Taten zur Verfügung, die in den vergangenen Jahren erheblich erhöht wurden.
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