Urteilsverkündung im Mörlheimer Prozess: Lebenslange Haftstrafen für die beiden Angeklagten

23. Februar 2017 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Regional
Mörlheimer Mordprozess: Lebenslänglich für die rumänischen Angeklagten. Foto: Pfalz-Express/Ahme

Mörlheimer Mordprozess: Lebenslänglich für die beiden rumänischen Angeklagten (blaues und rotes Hemd, links die Verteidiger, rechts die Übersetzerin).
Foto: Pfalz-Express/Ahme

Landau – Lebenslang für die beiden 25 und 30 Jahre alten Angeklagten im Mörlheimer Mordprozess: Das verkündete heute morgen (23. Februar) der Vorsitzende Richter Urban Ruppert in der zweistündigen Urteilsverlesung im Großen Saal des Landauer Landgerichts.

Die beiden Rumänen mussten sich seit dem 23. Januar vor der Ersten Großen Strafkammer für den Tod der 86-jährigen Gertrud Lange verantworten, die beim Einbruch der zwei Männer in ihrem Mörlheimer Haus am 19. Mai 2016 misshandelt und getötet wurde.

Die Verteidigung wird in die Revision gehen.

Im gut gefüllten Gerichtssaal, in dem außer den Nebenklägern (Sohn, Tochter, andere Verwandte), wohl auch Angehörige der beiden Verurteilten saßen, herrschte gespannte Stille bei der Urteilsverkündung.

„Wir bitten, keine Beileidsbekundungen oder Unmutsbezeugungen zu äußern“, so Richter Ruppert. Auch das Bild der getöteten Gertrud Lange, das anfänglich von den Verwandten vor dem Gerichtspräsidium platziert war und danach auf deren Platz lag, sollte auf Geheiß des Verteidigers weggenommen werden.

„Wir hoffen auf Gerechtigkeit und freuen uns, dass bald alles vorbei sein wird“, sagten Personen aus der Verwandtschaft von Frau Lange.

Richter Ruppert richtete zunächst persönliche Worte an die Hinterbliebenen. „Kein Urteil kann wirklich Gerechtigkeit schaffen“, so der Richter. Und fast entschuldigend: „Der Schwerpunkt der Betrachtung richtet sich auf Tatsachen, es wird natürlich auch berücksichtigt, was Ihnen widerfahren ist“. Die Kammer habe versucht, den Interessen der Nebenkläger an der Aufklärung zu entsprechen. Noch sei ein Beteiligter flüchtig und damit der Fall noch nicht abgeschlossen.

Der Lebenslauf der in Haftkleidung und Fußfesseln erschienenen beiden Angeklagten, zeigt Parallelen bei Beiden. Vater und Mutter ohne Beruf – schweres Leben, keine feste Arbeit. Arbeit als Tagelöhner. Der rot gekleidete Angeklagte L. war 2013 nach Deutschland gekommen um ein besseres Leben zu bekommen. Mitangeklagter Z., kann nur bedingt schreiben und rechnen, muss Frau und vier Kinder über Wasser halten. Er sei unschuldig, hatte er ausgesagt, die Mutter psychisch krank. Beide sagten in den Verhandlungen aus, dass sie sehr viel Alkohol getrunken haben. „Mein Leben war von Alkohol und Drogen geprägt“, sagte L. In Deutschland sei alles noch viel schlimmer geworden.

„Das Gericht hat den Angeklagten kein Wort davon geglaubt“, so Richter Ruppert.

Dafür berichtet Ruppert über 100 Polizeikontrollen, über „Sonderdelikte“ vorwiegend gegen ältere Menschen. Die Liste belaufe sich auf 21 Seiten, darunter auch schwerer Raub. Der Richter gibt nur einen Bruchteil davon wider, solche Delikte nämlich, die für die Region von Bedeutung sind. Beginnend im Jahr 2015 bis hin zum Raubmord, der sich dann am 19. Mai 2016 in Mörlheim ereignete.

Gerne wurde mit gefälschten Kennzeichen gearbeitet. Die Bande, der auch L. und Z. angehören, arbeitete großräumig und europaweit. 70 Personen, bestehend aus zwei Familien, sind bekannt. Sie ziehen ihre Kreise im Umkreis von rund 100 Kilometern. Frauen und Kinder, die sie für ihre Machenschaften einsetzen, betteln aggressiv und verüben Trickdiebstähle vorwiegend gegen Ältere und Behinderte. „Das war das Prinzip“, so Ruppert.

„Gertrud Lange hatte sieben Kinder großgezogen, nahm rege am Dorfleben teil. Sie führte ein unbeschwertes Leben, das sie durch eine durch nichts zu rechtfertigende Tat verloren hat“, wandte sich Richter Ruppert an die Angeklagten, die alles durch die Dolmetscherin übersetzt bekamen. Reue über ihre Taten suchte man bei ihnen vergeblich.

Berichten, die zunächst von Indizien sprachen, widersprach der Richter: „Nie war die Beweislage so gut!“

Das Opfer hatte man vorher offensichtlich ausgespäht und plante, die Seniorin zu überfallen. „Sie erschien ihm als das ideale Opfer“, so Richter Ruppert. L. kannte die Örtlichkeit bestens, er fuhr auch das Auto. Geparkt wurde nicht, wie die Beiden aussagten, direkt am Haus, sondern in der Dorfmitte. Der eingesetzte Spürhund „Paul“ hatte die Spur aufgenommen und die Ermittler dorthin geführt.

Dem Tathergang räumte der vortragende Richter breiten Raum ein. Man habe Frau Lange „überlisten“ wollen und nicht Fenster und Türen aufhebeln. Man habe ihr etwas „vorspiegeln“ und sie dann „überrumpeln“ wollen.

Inwieweit Z.s Frau, vielleicht mit Kindern, der Seniorin eine Notsituation vorgegaukelt hat, konnte nicht verifiziert werden. Tatsache ist, dass man ein Haar von ihr auf dem Bett gefunden hat. Offensichtlich wollte Z. von ihr ablenken. Er teilte ihr in einem Brief mit, wie sie diesen Haar-Fund erklären sollte. Im Wohnzimmer war wohl auch der Fernseher in Betrieb, Schokospuren wurden gefunden, was darauf hin deutete, dass sie sich, vielleicht mit Kindern, im Wohnzimmer aufhielt, während die Männer ihre blutige Arbeit verrichteten.

Die Seniorin, die eigentlich nach verschiedenen Zwischenfällen übervorsichtig war und auch immer wieder von ihrer Tochter zur Vorsicht gemahnt wurde, hatte anscheinend auf die Frau reagiert und aus dem Fenster geschaut, was ihr zum Verhängnis wurde.

Z., der sich mit den anderen Männern versteckt hatte, war mittels eines Stuhls in Richtung Fenster gesprungen und nahm sie in den Schwitzkasten. Die anderen folgten. Dann schloss man das Fenster und ließ die Rolläden herunter. Mit Brutalität und roher Gewalt, verlangten sie Geld von der Frau, die sich mit aller Kraft wehrte. Ein zerquetschtes Brillenetui sollte ihr zeigen, was mit ihr passieren würde. „Aus Wut und Verärgerung“ hätten die Männer immer wieder auf das Opfer eingetreten.

Vor allem L. zeichnete sich durch besondere Brutalität aus, habe ihr, „wie von Sinnen bis zur Bewusstlosigkeit mehrmals ins Gesicht und auch ins Gesäß getreten“, so Ruppert. L. hatte ihren Ring an sich genommen.

Dann habe man das Haus durchsucht; überall fanden die Ermittler später Blutspuren. Beute: 140 Euro und Schmuck, den man in Mannheim versetzt habe.

Die Seniorin hat man einfach so liegen lassen. Sie starb, wie sich herausstellte, weil sich Blut in der Lunge gebildet hatte.

Verminderte Schuldfähigkeit durch Alkohol oder durch eine Persönlichkeitsstörung konnte das Gericht bei den Tätern nicht ausmachen. Richter Ruppert sprach von einem „Parforceritt durch das Strafgesetzbuch“ und nannte etliche Straftaten, derer sich die Männer in diesem Fall schuldig gemacht hatten. Auf Raub mit Todesfolge steht laut Gesetz „lebenslänglich“.

Normalerweise kann nach 15 Jahren das Urteil überprüft werden. In diesem Fall „müssen sich die die Männer als Mörder bezeichnen lassen“. Sie handelten heimtückisch, aus Habgier und aus niedrigen Beweggründen. Da eine besondere Schwere der Tat vom Gericht festgestellt wurde, kommt eine solche Überprüfung nicht zum Tragen.

Eine gewisse Genugtuung über das Urteil, stellte die jüngste Tochter Christina fest, Sohn Karl sagte, dass sich kein Tier so verhalte, wie diese Männer. Eine Entschuldigung könne man nicht akzeptieren. (desa)

OB Hirsch: „Für solche Verbrechen gibt es keine Toleranz in unserer Gesellschaft“

„Ich bin dankbar, dass in diesem so emotionalen Fall, der im vergangenen Jahr in Landau und der gesamten Region für tiefe Bestürzung und Anteilnahme gesorgt hat, schnell Recht gesprochen wurde“, betont Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch.

Seine Gedanken seien weiter bei den Hinterbliebenen, die die schreckliche Tat durch den Prozess noch einmal hätten durchleben müssen, so der Stadtchef. Der Polizei danke er für die rasche Aufklärung des Verbrechens. Die schnellen Ermittlungserfolge und das nun gesprochene Urteil seien ein deutliches Zeichen dafür, dass es für Verbrechen wie diese keine Toleranz in unserer Gesellschaft gebe, erklärt der OB.

Die Tat im Mai 2016 hatte in Landau zu einer Sicherheitsdebatte geführt. Unter anderem die Resolution des Stadtrats für eine landesweite Aufstockung der Polizei ging aus dieser Debatte hervor.

Die Stadtspitze sagt zu, weiter alles in ihrer Macht stehende zu tun, um die Sicherheit der Landauer Bevölkerung zu garantieren. Auch die jüngst vorgestellten Maßnahmen im Ostpark sollen das Sicherheitsgefühl der Landauer verbessern. (ld)

Karl Lange, daneben Christina Lange zeigen ein Bild ihrer toten Mutter. Foto: Pfalz-Express/Ahme

Karl Lange, daneben Christina Lange zeigen ein Bild ihrer toten Mutter.
Foto: Pfalz-Express/Ahme

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3 Kommentare auf "Urteilsverkündung im Mörlheimer Prozess: Lebenslange Haftstrafen für die beiden Angeklagten"

  1. Johannes Zwerrfel sagt:

    Die Bande, der auch L. und Z. angehören, arbeitete großräumig und europaweit. 70 Personen, bestehend aus zwei Familien, sind bekannt. Sie ziehen ihre Kreise im Umkreis von rund 100 Kilometern. Frauen und Kinder, die sie für ihre Machenschaften einsetzen, betteln aggressiv und verüben Trickdiebstähle vorwiegend gegen Ältere und Behinderte. „Das war das Prinzip“
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    Deshalb hat die Justiz (die solche Intensivtäter nicht rechtzeitig festsetzt) und auch die Politik (die mit ihren offenen Grenzen und Alimentierung durch Kindergeld etc) Mitschuld.
    Sie locken solche Zigeunerbanden nach Deutschland.
    Statt sie hochkant aus dem Land zu werfen und mit Einreiseverbot an den kontrollierten Grenzen aufzuhalten.

  2. GEEEKEE sagt:

    So, nun gibt es die große Bestürzung, dass eine 86jährige Frau im eigenen Haus schwerst mißhandelt und letztendlich ermordet wurde: Mehrere Knochenbrüche, insgesamt 30 Verletzungen.

    Und nun soll die Sache mit einem Urteil beendet und vergessen gemacht werden.

    Dem vorausgegangen ist die Tatsache, dass ein Roma-Clan mit 70 bis 100 Mitgliederen hier eingewandert ist und über Jahre hinweg massiv Straftaten begangen haben, was Polizei und Behörden auch bekannt war. Man kann davon ausgehen, dass dies der zentrale Zweck des Aufenthalts in Deutschland war. Und was hören wir von unseren Politikern? Die kommen nur hier her um zu arbeiten und man solle ja keine Vorurteil pflegen. Und natürlich werden dann Kinder präsentiert um das Mitleid zu erwecken.
    Hier ein Beispiel:

    https://www.youtube.com/watch?v=YZBmXC_hxOo

    Dieses Vorgehen, mit Kindern ungerechtfertigtes Mitleid zu erwecken, haben sich die Politiker von den Tätern offenbar abgeschaut: Viel spricht dafür, dass bei der Tat Kinder oder Frauen als Lockvögel mit dabei waren.

    Seltsam, dass es am Tatort so gar keinen Politikerauflauf gab. Das ist bei Verbrechen gegen Migranten ganz anders.

    Manches Vorurteil kann das eigene Leben retten!

  3. Zeuge060618 sagt:

    Respektlose Menschen wäre falsche Bezeichnung,weil das keine Menschen sind.Den L. hatte ich zum Geständniss überredet,ich war selbst in Haft.Ich bin der Türke der auch als Zeuge da war.Am 06.06.18 komme ich wieder als Zeuge und sage aus.Ich hoffe und wünsche das der Urteil nicht milder wird bei der Revisionsverhandlung.