Kaiserslautern – Das Landgericht Kaiserslautern hat eine Frau zu lebenslanger Haft verurteilt, weil sie ihre fünfjährige Tochter sterben ließ. Auch das Paar, bei dem das Kind zum Zeitpunkt des Todes untergebracht war, wurde wegen „Mord durch Unterlassen“ lebenslänglich verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft legte den Angeklagten im Alter von 31, 36 und 25 Jahren zur Last, durch Unterlassen von medizinischer Hilfe das Kind getötet zu haben, um eine andere Straftat, nämlich die Misshandlung und Vernachlässigung, zu verdecken.
Die Mutter und ihr Lebensgefährte hatten drei Kinder im Januar 2016 bei einem bekannten Pärchen abgegeben. In dem Zeitraum zwischen Januar und Juni 2016 sei es zu körperlichen Übergriffen gegen Carrie gekommen, so das Gericht. Das Mädchen habe zudem nicht ausreichend zu essen bekommen, sei in eine fensterlose Abstellkammer gesperrt und hygienisch nur unzureichend versorgt worden. Unter anderem habe es vor Hunger Katzenkot gegessen.
Am Nachmittag des 20. Juni sei das Kind in Gegenwart des Bekannten bewusstlos zu Boden gefallen. Der habe dann seine Lebensgefährtin hinzugerufen. Telefonisch sei die Mutter des Kindes unterrichtet worden, die sich zur Wohnung begeben habe.
Zum Zeitpunkt ihres Erscheinens nach 17.12 Uhr habe das Kind weiterhin auf dem Boden gelegen, sei nicht ansprechbar gewesen, habe flach geatmet und nur einen schwachen Puls gehabt. Einen Krankenwagen habe keiner der Angeklagten gerufen. Es habe bei den Angeklagten die Befürchtung gegeben, aufgrund des schlechten Zustands des Kindes würde die frühere Vernachlässigung und Misshandlung offenbar, so die Staatsanwaltschaft.
Man habe lediglich versucht, dem Kind Fiebersaft einzuflößen. Carrie sei zwischen 20 Uhr und 21 Uhr verstorben. Sie habe bei sofortiger ärztlicher Hilfe höchstwahrscheinlich gerettet werden können.
Die Drei hatten nach dem Tod des Kindes die Leiche mit einer Sackkarre abtransportiert und im Wald verscharrt.
(red/cli)

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