Samstag, 27. April 2024

Rechtsanwalt rät bei Studienplatzablehnung zur Klage

13. Februar 2013 | Kategorie: Ausbildung & Beruf, Ratgeber

Kein Studienplatz für die begehrten Studiengänge Medizin und Zahnmedizin: Rechtsanwalt rät zur Klage. Foto: dts nachrichtenagentur

 

Hamburg – Der Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg rät den über 15.000 Abiturienten, die am Donnerstag ihre Ablehnungsbescheide für die begehrten Studienplätze in Medizin und Zahnmedizin erhalten werden, zu einer Klage.

„Wer nicht warten möchte, kann seinen Studienplatz einklagen“, sagte der Rechtsanwalt, der bereits über 8.000 solcher Verfahren betreut hat, am Mittwoch. Bei steigenden Bewerberzahlen müssten Medizin-Studienplatzbewerber mit bis zu sieben Jahren Wartezeit rechnen, so der Anwalt weiter.

Bei einer Klage wird nicht gegen den Ablehnungsbescheid geklagt, sondern unabhängig davon nachgewiesen, dass die Hochschulen noch freie Studienplätze haben. Diese Studienplätze müssen dann an die erfolgreichen Studienplatzkläger vergeben werden. Dabei spielt die Note keine Rolle. Naumann zu Grünberg rät, Klagen spätestens bis zum 1. März einzureichen, damit die Fristen eingehalten werden.(dts Nachrichtenagentur

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen