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Neustadter Stadtrat am 8. April: Gutachten wegen Arsenhaltigem Boden nicht verschwiegen

12. April 2014 | Kategorie: Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer

Innenhof des Neustadter Rathauses.
Foto: Ahme

Neustadt. Stadtratssitzung vom 8. April:  Die Mitglieder des Stadtrats haben der Änderung und Neufassung der von 1987 stammenden Friedhofssatzung zugestimmt.

Demnach soll zukünftig der Vorkauf eines Wahlgrabes möglich sein, auch wenn noch kein Sterbefall eingetreten ist. In einer Vereinbarung soll festgelegt werden, wie der Erwerber die Grabstätte anlegen und pflegen will. Mit dieser Änderung können Bürgerinnen und Bürger jetzt schon zu Lebzeiten ein Grab ihrer Wahl erhalten.

Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte geht beim Tod einer verheirateten Person auf den lebenden Ehegatten über. Gleiches soll auch für Personen mit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelten. Hintergrund sind Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

Entfallen soll die Vorschrift, dass eine Verdeckelung von Gräbern nur in bestimmten Fällen erlaubt ist. Hintergrund ist in diesem Fall, dass festgestellt wurde, dass die Verwesung nicht übermäßig länger dauert, als bei offenen Varianten. Damit entfällt auch die fünf Jahre längere Ruhezeit. Die Lockerung der Vorschrift soll dem Wunsch von Teilen der Bevölkerung nach möglichst wenig Grabpflege Rechnung tragen.

Bei anonymen Grabfeldern, Rasengräbern unter Bäumen und an Sandsteinfindlingen wird die Verwendung von Urnen aus leicht verrottbarem Material verbindlich vorgeschrieben. Dadurch entfallen die spätere Räumung der Grabstätte sowie die damit verbundenen Kosten.

Künftig werden zudem Bestattungen möglich sein, bei denen entweder keine Pflege erforderlich ist (anonym, an Bäumen oder Findlingen mit Namensplatte), bei denen die Stadt die Pflege übernimmt (Rasengräber und Urnenkammern) oder bei denen sich Gärtner um die Arbeiten kümmern (Gemeinschaftsgräber). Hinzu kommen so genannte Waldrandgrabstätten, die mit flachen Stauden bepflanzt und mit kleinen Stelen versehen werden.

Die neue Friedhofssatzung soll ab 1. Juni 2014 gelten. Die Bestimmungen hinsichtlich der geplanten Stelen sollen erst zum 1. April 2015 in Kraft treten. Bis dahin sind die nötigen baulichen Voraussetzungen geschaffen.

Umgestaltung Sportplatz

Für die Umgestaltung des Sportplatzes am Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium werden überplanmäßige Ausgaben von 178.600 Euro im Haushalt 2014 zur Verfügung gestellt. Hintergrund ist ein Schreiben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) vom Januar. Darin heißt es, das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur habe seine Förderrichtlinien geändert und unterstütze nur noch neue Schulbauprojekte. Ursprünglich war eine Förderung von 40 Prozent der Baukosten in Höhe von 839.000 Euro beantragt gewesen. Um die Kosten für die Stadt zu senken, wurden die Pläne überarbeitet.
Sanierung Wittelsbacher Straße

Für die Sanierung der Wittelsbacherstraße werden im Nachtragsaushalt 2014 zusätzliche Mittel in Höhe von 120.000 Euro bereitgestellt. Grund ist, dass das Submissionsergebnis der öffentlichen Ausschreibungen für die Tiefbauarbeiten erheblich über den geschätzten Kosten lag. Ursprünglich waren rund 870.000 Euro veranschlagt.

Ausbau Lachener Straße

Auch für den Ausbau der Lachener Straße sind überplanmäßige Ausgaben nötig, in diesem Fall von 150.000 Euro. Auch hier ist die Kostenschätzung vom Sommer 2013 überholt. Bisher war man von 880.000 Euro ausgegangen.

Märkte wollen erweitern

Die entlang der Martin-Luther-Straße ansässigen Einzelhandelsbetriebe können ihre Erweiterungsabsichten realisieren. Der Stadtrat hat der dafür nötigen Flächennutzungsplanänderung zugestimmt. Damit wird die Nahversorgung nicht nur gesichert, sondern auch verbessert und zugleich der Bau auf der Grünen Wiese vermieden. Rewe möchte seinen Markt auf 1.800 Quadratmeter erweitern (derzeit 1.210 Quadratmeter), Lidl auf 1.200 Quadratmeter (870) und Aldi auf 1.115 Quadratmeter (800).

Erweiterung Bebauungsplan Bachgängl

Beschlossen wurde zudem die Erweiterung des Bebauungsplans „Bachgängel“. Der erste, einstimmige Beschluss vom Mai 2013 sollte in erster Linie der Entwicklung der leerstehenden Hertie-Immobilie und einiger umliegender Flächen dienen. Inzwischen zeichnen sich auch im näheren Umfeld bauliche Veränderungen ab. Konkret geht es um den Bereich nördlich der Rittergartenstraße. Um auch hier den städtebaulichen Zielen der Stadt gerecht zu werden, soll der Geltungsbereich des Bebauungsplans erweitert werden. In dem Bereich stehen viele kulturhistorisch bedeutsame Bauten.

Bundesfinanzdirektion will erweitern

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße begrüßt die Überlegungen der Bundesfinanzdirektion Südwest (BFD), ihren Standort in der Wiesenstraße zu erweitern. Dafür müsste der 1992 beschlossene Bebauungsplan „Am Festplatz“ geändert haben. Neben der Erweiterung sind aber auch andere Optionen im Gespräch (Ausbau, Umnutzung Telekomhochhaus, Neubau auf dem Gelände der ehemaligen Turrenne-Kaserne). Deshalb empfehlen die Ratsmitglieder der BFD, einen Wettbewerb durchzuführen. Jeder potentielle Standort hat seine Vor- und Nachteile. Wichtig bei der Option Wiesenstraße erscheint die Schaffung von ausreichend, zusätzlicher Parkfläche.

Verlagerung Kita Westschule

Das Gremium ist dem Wunsch des Hauptausschusses gefolgt und befürwortet ebenfalls die Verlagerung der Kita Westschule in einen Neubau in der Pulverturmstraße. Dort sollen dann statt vier künftig fünf Gruppen betrieben werden. Die zusätzliche Gruppe ist eine kleine, altergemischte Gruppe mit 15 Plätzen, davon sieben Krippenkinder. Insgesamt sieht das geplante Angebot wie folgt aus: eine Regelgruppe mit 25 Plätzen, zwei geöffnete Gruppen mit 50 Plätzen (davon 12 für Kinder ab zwei Jahren) sowie zwei kleine, altersgemischte Gruppen mit 30 Plätzen (davon 14 Krippenplätze).

Das Gebäude soll von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft (WBG) errichtet werden, die Kosten liegen bei etwa 3,4 Millionen Euro. Diese vermietet es dann an die Stadt für 17.400 Euro monatlich plus Betriebskosten. Der Vertrag soll 20 Jahre laufen. Nötig sind mindestens 12 Fachkräfte, also zwei mehr als bisher. Das schlägt mit 88.000 Euro zusätzlichen Personalkosten jährlich zu Buche.

Zur Begründung der Pläne heißt es, dass der Stadtrat am 26. November 2013 die Vorlage zum „Schulentwicklungsplan der Stadt Neustadt an der Weinstraße – Konzept für die Grundschulen“ beschlossen habe. Danach soll in der Heinz-Sielmann-Schule (Westschule) eine dreizügige Grundschule entstehen. Die nötigen Räumlichkeiten können nur durch eine Auslagerung der Kita bzw. Rückgabe der durch das Käthe-Kollwitz-Gymnasium genutzten Räume geschaffen werden.

Die Zahlen des Kindertagesstättenbedarfsplans zeigen, dass im Westen der Stadt mehr als 100 Plätze für Kinder unter drei Jahren fehlen, hinzu kommen 80 Plätze für ältere Kinder.

Lediglich für die neue, fünfte Gruppe ist möglicherweise mit einem Zuschuss durch das Land in Höhe von rund 28.000 Euro zu rechnen. Für die Verlagerung von Kitas sind keine Förderungen vorgesehen.

In der Westschule selbst sind Umbaukosten von 200.000 Euro nötig. Außerdem müssen voraussichtlich Landeszuweisungen zur Einrichtung der Kita Westschule zurückerstattet werden, wenn sie nicht auf den geplanten Neubau übertragen werden können. Zu rechnen ist in diesem Fall mit circa 36.000 Euro.

Vorwurf „Verschwiegenhaben von Gutachten“

Unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen und Anfragen“ nahm Oberbürgermeister Hans Georg Löffler zu dem Vorwurf des angeblichen Verschwiegenhabens von Gutachten im Neubaugebiet „Auf dem Häusel“ in Diedesfeld Stellung (Anfrage der SPD). Folgende Fragen waren gestellt worden:

1. Wann wurde von der Stadt ein Bodengutachten in Auftrag gegeben?
Antwort: Die Erschließung des Neubaugebiets „Auf dem Häusel“ wurde mit Erschließungsvertrag vom 5. beziehungsweise 9. November 2009 von der Stadt auf die Ingenieurgesellschaft Weiland-Projektsteuerung GmbH übertragen. Diese beauftragte am 23. November 2009 die Firma IBES mit der geotechnischen Untersuchung. Es wurden Baugrunderkundungen, Laborversuche und umwelttechnische Untersuchungen durchgeführt.
2. Wann lag diese Gutachten der Stadt vor?
Antwort: Ende Januar lag der Stadt ein Entwurf vor, am 12. Februar 2010 dann das Gutachten.
3. Wie viele Käufer waren betroffen und haben Schadenersatz geltend gemacht?
Antwort: Das Gutachten kommt auf den Seiten 27 bis 29 zu der Feststellung, dassder gesamte untersuchte Bodenaushub als nicht gefährlicher Abfall verwertbar ist,der Entsorgungsprozess ohne Entsorgungsnachweis erfolgen kann,keine Nachweispflichten bestehen, da das Material als nicht gefährlicher Abfall eingestuft ist,die Verwertbarkeit am Abfallort bejaht wird,in Nutzgärten im Hinblick auf die Pflanzenqualität die Prüfwerte nicht überschritten werden,die Prüfwerte für die direkte Aufnahme von Schadstoffen auf Kinderspielflächen und Wohngebieten in den dafür vorgesehenen Bereichen nicht überschritten werden und die Wiederverwendung des Aushubmaterials angestrebt und auf eine Entsorgung auf einer Deponie verzichtet werden sollte.

Noch im September 2012 hatten die Eheleute Anspach-von Broecker ein Baugrundgutachten erstellen lassen, das keine Auffälligkeiten aufwies. Die notarielle Beurkundung erfolgte im Oktober 2012.

Ursache für die durch den Bodenaustausch entstandenen Mehrkosten war nicht die an sich unbedenkliche Arsenbelastung des Bodens, sondern dass alleine durch die Auffüllung der Grundstücke mit nicht sortenreinem Boden die fehlende bodenmechanische Eignung entstanden ist. Der im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebiets mit Mauerresten, Bauschutt, Holz, etc. verunreinigte Boden wurde über dem ursprünglichen Oberboden der Grundstücke verteilt. Zum einen war dadurch die Tragfähigkeit des Bodens nicht mehr gewährleistet, sodass ein Austausch erfolgen musste. Zum anderen war durch die Vermischung des Auffüllmaterials mit dem vorhandenen arsenhaltigen Boden eine Entsorgung nur noch auf einer Sonderdeponie möglich.

Von dieser Problematik waren nur die Grundstücke der Eheleute Anspach-von Broecker betroffen. Schadenersatz wurde daher nur von ihnen geltend gemacht.

Von den Auffüllungen ihrer Grundstücke hatte die Stadt keine Kenntnisse. Es hat kein Anlass bestanden, Belastungen, insbesondere die Auffüllung des Grundstücks mit ungeeignetem Material, zu vermuten. Die Firma IBES hatte bis Mai 2013 mehrere Bodengutachten in dem Neubaugebiet erstellt, alle ohne irgendwelche Auffälligkeiten.

4. Wie hoch waren die bisher geleisteten Schadenersatzzahlungen?
Antwort: Im Zusammenhang mit der Entsorgung des Bodens wurden am 17. März 2013 von den Eheleuten Anspach-von Broecker 31.137,91 Euro geltend gemacht. 14.000 Euro wurden von der Stadt erstattet.

Mit Schreiben vom 28. März 2013 erklärte Frau Anspach-von Broecker, dass durch die einmalige Zahlung keine weiteren Forderungen an die Stadt erfolgen und alle Ansprüche abgegolten seien.

Oberbürgermeister Hans Georg Löffler hat angekündigt, dass er alle Anwohner des Neubaugebiets „Auf dem Häusel“ zu einer Bürgerinformation einladen wird, entweder noch vor den Osterferien oder unmittelbar danach.

Nicht öffentlicher Teil

Erbbaupacht für Willkomm

Im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung wurde beschlossen, der Willkomm Gemeinschaft den Abschluss eines Erbbaupachtvertrages über ein rund 1.300 Quadratmeter großes Grundstück an der Friedrichstraße anzubieten, falls dies weiterhin gewünscht wird. Die Willkomm lotet derzeit aus, ob dort durch ein Genossenschaftsmodell und einen Investor ein mehrgeschossiges Parkhaus errichtet und betrieben werden kann. Derzeit befindet sich dort ein Parkplatz.

Neugestaltung der Volksbadstraße

Der Auftrag für die Ingenieurleistungen zur Neugestaltung der Volksbadstraße geht an ein Unternehmen in Neustadt an der Weinstraße. Er hat einen Wert von rund 37.300 Euro. Die Volksbadstraße liegt im Sanierungsgebiet Weststadt/südliche Altstadt. Sie soll nach der Hetzel-, oberen Haupt- und Arndtstraße ebenfalls erneuert werden. In diesem Zusammenhang sollen auch die Verkehrsflächen neu geordnet werden.

Kita Landwehrstraße

Der Auftrag für Dacharbeiten an der Kita Landwehrstraße geht an ein Unternehmen in Neuhofen. Er hat einen Wert von gut 100.000 Euro. Hintergrund ist, dass die ehemalige Niederländische Schule in eine Kita mit acht Gruppen und Hort umgewandelt wird. Dafür sind verschiedene Dacharbeiten nötig.

Festwiese und Wallgasse

Im Bereich der Festwiese und Wallgasse sind verschiedene Pflegemaßnahmen wie Düngen, Wässern oder Mähen durchzuführen. Darum wird sich in den Jahren 2014 und 15 eine Firma aus Mannheim kümmern, Kostenpunkt knapp 30.000 Euro.

Lachener Straße

Die Lachener Straße ist derzeit noch ein Baustraße. Um die Fertigstellung der Straße mit Parkplätzen und Gehwegen wird ein Unternehmen aus Edenkoben übernehmen. Von den Kosten in Höhe von rund 837.000 Euro entfallen etwa 808.000 Euro auf die Stadt, 22.000 Euro auf die Stadtwerke und 7.200 Euro auf den ESN.

Wittelsbacher Straße

Die Arbeiten zum Ausbau der Wittelsbacherstraße zwischen Karolinen- und Bergstraße ging an eine Firma in Enkenbach-Alsenborn. Insgesamt wird von Kosten in Höhe von rund 1,34 Millionen Euro ausgegangen (Anteil Straßenbau etwa 780.000 Euro, Versorgungsleitungen Stadtwerke 172.000 Euro und Kanalbauarbeiten ESN 373.000 Euro). Zur Begründung heißt es unter anderem, dass die Leitungen aus dem Jahr 1926 dringend erneuert werden müssen.
Geographisches Informationssystem

Für ein neues, webbasiertes Geographisches Informationssystem werden knapp 25.000 Euro plus jährliche Kosten für Support von 6.600 Euro bereitgestellt. Das bisher genutzte System stammt aus dem Jahr 2001 und ist für die tägliche Arbeit veraltet. Es wird von einer Firma aus Mühlacker geliefert. Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren mit der Option zur Verlängerung um ein Jahr.

Rettungsweg für Michael-Ende-Schule

Den zweiten Rettungsweg für die Michael-Ende-Schule in Haardt plant eine Firma aus Neustadt an der Weinstraße zum Preis von knapp 15.000 Euro. Es handelt sich um eine nicht brennbare Außentreppe, zudem müssen zwischen den Klassenräumen Verbindungen hergestellt werden.

Abriss Stützmauer

Der letzte Punkt der Sitzung war die Vergabe von Planungsleistungen für den Abriss und Neubau der Stützmauer am Speyerbach zwischen Stadionbad und Rotkreuzstraße. Die Mauer weist erhebliche Schäden auf, sie ist stellenweise gewölbt, es sind Steine herausgebrochen, Fugen ausgewaschen und Abdeckungen weggebrochen. Die Planungen übernimmt ein Unternehmen aus Neustadt an der Weinstraße zum Preis von etwa 158.000 Euro.

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