Neustadter Stadtrat am 24. März 2015: Keine Windkraft in Mußbach

25. März 2015 | Kategorie: Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Politik regional

Innenhof des Neustadter Rathauses.
Foto: Pfalz-Express/Ahme

Neustadt. Aus der Sitzung des Stadtrats am 24. März:  Zehn Mitglieder für den Beirat für Migration und Integration sind von den Neustadtern gewählt worden, fünf weitere Mitglieder kann der Stadtrat berufen. Diese sind Otto Fürst, Michael Mathäß (beide CDU), Martin Hauck (SPD), Eva Kamenetzky (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Lorena Zayas-Künkel (FWG).

Daniel Meininger-Platz

Nach dem Willen der Ratsmitglieder wird der Vorplatz des Saalbaus zukünftig „Daniel-Meininger-Platz“ heißen. Bisher hatte der Bereich keinen eigenen Namen. Daniel Meininger wurde am 19. August 1876 in Wattenheim geboren und starb am  17. Mai 1964 in Neustadt an der Weinstraße. Am 3. September 1903 gründete er den Meininger Verlag.

Er war ehrenamtlich in vielen Neustadter Vereinen in der Vorstandschaft engagiert und unter anderem für die Landung des Zeppelin LZ 127 „Graf Zeppelin“ in Lachen-Speyerdorf verantwortlich. Auch andere Ideen, wie eine Seilbahn auf den Bergstein, entsprangen seiner Feder. Seine bis heute größte und überregional bedeutsamste Initiative war das 1929 erstmals stattfindende Weinlesefest, das später als Deutsches Weinlesefest bekannt wurde. Darüber hinaus gab Meininger den Anstoß zur Wahl der Deutschen Weinkönigin, die 1931 erstmals durchgeführt wurde.

Mit der Benennung soll das Engagement von Daniel Meininger gewürdigt werden.

Überplanmäßige Haushaltsmittel für Wohnunterkünfte

Der Hauptausschuss hatte dem Stadtrat empfohlen, für die Unterbringung von Flüchtlingen überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 1,47 Millionen Euro bereitzustellen. Der Rat folgte dieser Empfehlung. Die Abstimmung war bei der Februarsitzung ausgeklammert und auf die Märzsitzung verschoben worden. Grund war, dass aufgrund der Erkrankung der Abteilungsleiterin Hochbau nicht geklärt werden konnte, ob die zusätzlich benötigten 1,47 Millionen Euro insbesondere in eventuell erforderliche Lärmschutzmaßnahmen wegen der Bahnlinie fließen.

Dies ist nicht der Fall. Hintergrund ist vielmehr, dass ursprünglich einfache Wohnunterkünfte für 100 bis 120 Personen vorgesehen waren. Nach näherer Untersuchung des Standortes in der Landwehrstraße und detailierterer Planung ist nun eine Personenanzahl von 140 bis 145 vorgesehen. Ebenso sollen die Unterkünfte in Modulbauweise errichtet werden, um die Gebäude später beispielsweise für Schulzwecke nutzen zu können. Diese Gebäude sind mit einer höherwertigen Ausstattung, zum Beispiel bei den Fenstern, geplant. Die Kosten einer eventuell erforderlichen Lärmschutzwand vor den Gebäuden sind auf 70.000 Euro geschätzt. Statt der ursprünglich geplanten 2,13 Millionen Euro ist deshalb nun mit Gesamtkosten in Höhe von 3,6 Millionen Euro zu rechnen.

Das Gremium beschloss zudem, dass die Volkshochschule zur Durchführung von Deutschkursen für Asylsuchende zusätzlich 40.000 Euro erhält, damit stehen dann insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung. Ergänzt werden soll der Unterreicht durch eine regelmäßige Hausaufgabenbetreuung durch ehrenamtliche Kräfte.

Zum Hintergrund: Für Asylsuchende gibt es bisher kein geregeltes Verfahren zur Vermittlung von Deutschkenntnissen. Eine Förderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für „Integrationskurse“ erhalten nur Personen mit einem dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland. Einen solchen haben Flüchtlinge nicht beziehungsweise erst nach einer Anerkennung. Da Asylsuchende in der Regel nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um Kursgebühren selbst zu zahlen, ist es ihnen nicht möglich, einen Integrationskurs zu besuchen. In einigen wenigen Fällen übernehmen der Arbeitskreis Asyl und der Nachbarschaftsladen Haardt in Neustadt die Kursgebühren. Darüber hinaus bieten beide Vereine in gewissem Umfang Deutschunterricht durch Ehrenamtliche an, der aber inzwischen angesichts der wachsenden Zahl von Asylsuchenden an seine Grenzen stößt.

Thema Prostitution

Auf Antrag von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gab die Verwaltung einen Sachstandsbericht zum Thema Prostitution in der Stadt. Demnach waren Anfang März 31 bordellähnliche Betriebe und ein Objekt zur Wohnungsprostitution zu verzeichnen. Sie konzentrieren sich vor allen auf die Innenstadt. Sperrbezirke sind derzeit nicht geplant.

Neustadt als Mittelzentrum

Auf Antrag der FWG-Fraktion nahm die Abteilung Stadtplanung Stellung zu den Auswirkungen des Landesentwicklungsplans (LEP IV) auf die Stadt. Neustadt ist bereits seit vielen Jahren kein monozentrales Mittelzentrum, sondern teilt sich diese Funktion mit Haßloch, wenn auch damals mit einer verbalen Abstufung von Haßloch (nur Ergänzungsfunktion). Als Neuerung fällt auf, dass beim LEP IV diese Unterscheidung in „Grundnetz“ und „Ergänzungsnetz“ entfällt und somit Neustadt und Haßloch gleichrangig als Mittelzentren bezeichnet werden.

Bei den Schlüsselzuweisungen B2 wirkt sich das bereits seit dem LEP III in der Gestalt aus, dass bei dem Ansatz für zentrale Orte, die von der Landesplanung ermittelte Einwohneranzahl des Mittelbereichs Neustadt an der Weinstraße im Verhältnis der tatsächlichen Einwohnerzahl der zentralen Orte zueinander (Neustadt und Haßloch), aufgeteilt wird. Der jeweilige Anteil wird mit einem Schlüsselsatz von 1,1 Prozent multipliziert und daraus wird eine fiktive Einwohneranzahl errechnet, die dann wieder bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen B2 berücksichtigt wird. Wenn Neustadt monozentrales Mittelzentrum im Mittelbereich Neustadt an der Weinstraße und Haßloch nur Grundzentrum wäre, dann würden sich nach Einschätzung der Kämmerei die Schlüsselzuweisungen B2 um rund 170.000 Euro jährlich erhöhen. Problematischer ist die Aussage, dass zukünftige, zweckgebundene Zuwendungen von einer Kooperation von Neustadt und Haßloch abhängig gemacht werden würden.

Nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums ist eventuell eine Umstellung auf eine aufgabenorientierte Verteilung der Ansätze für zentrale Orte geplant; diese würde sich aber erst in einer Fortschreibung des LEP IV oder einem LEP V niederschlagen.

Die Verwaltung wird sich 2016 (dann wird das LEP V erwartet) dafür einsetzen, dass Neustadt kein kooperierendes Mittelzentrum mehr ist, sondern „nur“ ein Mittelzentrum.

Bauvorhaben in der Lauterbachstraße

Ebenfalls auf FWG-Antrag gab es zudem Informationen über ein Bauvorhaben in der Lauterbachstraße in Mußbach. Die der Stadt vorgelegte Bauvoranfrage weist auf dem rund 6.630 Quadratmeter großen Grundstück fünf Wohnhäuser aus: ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten, erschlossen von der Kurpfalzstraße, ein zweigeschossiges Einfamilienhaus und zwei zweigeschossige Doppelhaushälften, gelegen an der Lauterbachstraße gegenüber dem Friedhof sowie zwei zweigeschossige Mehrfamilienhäuser mit je 10 Wohneinheiten, erschlossen von der Lauterbachstraße; die Hälfte der Wohneinheiten entfällt auf „betreutes Wohnen“. Auf Nachfrage hat die Bauherrschaft erklärt, wohl auch den zweiten Wohnblock mit betreuten Wohnungen zu vermarkten, da die Nachfrage dies ermöglicht. Weiterhin wurde anhand eines Referenzprojektes in Haßloch aufgezeigt, dass es sich bei den 20 Wohnungen überwiegend um 50 bis 60 Quadratmeter-Wohnungen handeln wird, bei einer Belegungsdichte von durchschnittlich 1,2 bis 1,3 Personen. Der weitergehende Antrag, dass ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll, das wurde mehrheitlich abgelehnt.

Keine Windkraft in Mußbach

Auch der Antrag über den Verzicht auf die Errichtung und den Betrieb von Windanlagen im Biosphärenreservat Pfälzer Wald/Nordvogesen kam von der FWG. Auch dazu äußerte sich die Abteilung Stadtplanung. Aktuell gilt in Bezug auf die Zulässigkeit von Windenergieanlagen noch der RROP Rheinfalz von 2004, zusammen mit dem Flächennutzungsplan der Stadt Neustadt an der Weinstraße von 2005. Darin ist bei Mußbach ein Vorranggebiet für die Windenergienutzung dargestellt. Gleichzeitig gilt für den Rest der Gemarkungsfläche eine Ausschlusswirkung, auch für die in Rede stehenden Waldgebiete.

Zwischenzeitlich stellt sich die Situation verändert dar. Wie der Presse zu entnehmen war, vertritt das MAB-Gremium nun sehr deutlich die Position, dass nicht nur in den Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservates Pfälzerwald auf zu Windräder zu verzichten ist, sondern auch im zusammenhängend bewaldeten Teil der Entwicklungszone. Der Wert des Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen resultiere insbesondere aus seinen großen zusammen hängenden Waldflächen. Natürlich sollte der Biosphärenstatus des Pfälzerwaldes nicht durch Windräder in Neustadt an der Weinstraße gefährdet werden. Insofern kann dieser Position angesichts der aktuellen Entwicklungen zugestimmt werden.

Jugendvertretung in Neustadt

Bei einem Antrag der SPD ging es um die Einrichtung einer Jugendvertretung in Neustadt inklusive Direktwahl. Zur Begründung heißt es unter anderem, dass dadurch Jugendliche mit demokratischen Entscheidungsstrukturen vertraut gemacht werden und die Berücksichtigung von Interessen Jugendlicher sichergestellt sei. Dazu ist folgendes zu sagen: Es gibt seit 2003 eine gültige Satzung für eine Jugendvertretung nach der Gemeindeordnung.

Diese wurde von einer AG von Jugendlichen seinerzeit erarbeitet, die aber das Verfahren einer „richtigen“ Wahl nicht wollten. Die erste Jugendvertretung war recht erfolgreich, aber nachdem innerhalb von vier Jahren auch die dritte Vorsitzende aufgrund des beruflichen Lebenswegs zurücktreten musste, schlief das Gremium mangels Nachwuchses ein. 2007 wurde deswegen nachgebessert und den Schulen die Möglichkeit eingeräumt, dort gewählte Vertreter in die Jugendvertretung zu entsenden. Passiert ist dies jedoch nicht. Selbstbewerbungen von Jugendlichen über den Jugendhilfeausschuss waren schon vorher möglich. Auch ein einberufener Runder Tisch konnte das Interesse nicht beflügeln.

Einschätzung: Wenn es zukünftig doch zu Wahlen eines Jugendstadtrates kommen sollte, würde dies nur über Wahlen an den Schulen direkt – wie beispielsweise in Haßloch – funktionieren. Das Thema wurde in den Jugendhilfeausschuss verwiesen.

Ausweisung von Gewerbegebieten

Informationen zu der Ausweisung von Gewerbegebieten gingen auf einen Antrag von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zurück. Speziell handelte es sich um die Bereiche „Messeplatz“ und „Holzhof“. Zu ersterem ist zu sagen, dass eine Änderung des Flächennutzungsplans in Abstimmung mit der SGD Voraussetzung wäre. Bei Zweitem liegt die Problematik darin, dass es landes-/regionalplanerische Restriktionen gibt, außerdem droht eine Ausweitung der Zersiedlung der Stadt. Es soll aber eine eingehendere Prüfung für die Ausweisung von Gewerbegebieten generell erfolgen.

Nicht-öffentlicher Teil:

Im nicht-öffentlichen Teil ging der Auftrag zum Ausbau des vierten (Schütt bis Kunigundenstraße) und fünften (Kellerei- bis Hauptstraße Nummer 106) Bauabschnitts in der Hauptstraße an ein Unternehmen aus Kirchheimbolanden. Er hat einen Wert von rund 900.000 Euro für Teil vier und knapp 880.000 Euro für Teil fünf. Gebaut werden soll 2015 und 2016.

Die Kosten schlüsseln sich wie folgt auf: Im vierten Abschnitt entfallen 462.000 Euro auf den Straßenbau, 67.000 Euro auf die Versorgungsleitungen der Stadtwerke und 370.000 Euro auf Kanalbauarbeiten des ESN. Im fünften Abschnitt kostet der Straßenbau 540.000 Euro, die Leitungen der Stadtwerke 73.000 Euro und der ESN verbaut 265.000 Euro.

Im Zuge der Einführung neuer Bestattungsarten auf allen zehn Friedhöfen sind Landschaftsbauarbeiten, insbesondere was die Wege und die Gestaltung betrifft, notwendig. Den Auftrag vergab das Gremium an eine Firma aus Edesheim und eine aus Guntersblum. Sie übernehmen je fünf Friedhöfe. Insgesamt werden rund 830.000 Euro investiert.

Die für die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen im Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium notwendige technische Ausrüstung liefert ein Büro aus Kaiserslautern. Sie kostet rund 44.000 Euro. Konkret geht es insbesondere um Planungsleistungen zur Einhausung von Elektroinstallationen und Elektroleitungen in den Fluren. Im Käthe-Kollwitz-Gymnasium müssen Brandschutztüren und Rauchschutzvorhänge eingebaut werden.

Zudem sind Rauchabzugseinrichtungen und Rauchmelden zu installieren. Auch um diese Planungsleistungen kümmert sich das Büro aus Kaiserslautern. Kostenpunkt: rund 30.000 Euro. Ebenso wie die Fachplanung zur technischen Ausrüstung im Zuge des Umbaus des Altbaus der Schöntalschule. Sie soll zukünftig als Kita genutzt werden. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Eingebaut werden soll eine neue Heizung, die Sanitärbereiche sind sanierungsbedürftig und die Elektroinstallation ist überaltet. Kosten wird die Planung etwa 23.000 Euro.  (stadt-nw)

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