
Große Schilder am Ortsrand von Maikammer drückten die Empörung der Maikammerer Bürger aus.
Foto: pfalz-express.de
Maikammer/Edenkoben/Koblenz – Der Verfassungsgerichtshof hat heute eine der 21 bisher gesetzlich geregelten Gebietsreformen in Rheinland-Pfalz beanstandet. Die ehemalige Verbandsgemeinde Maikammer darf nicht weiter mit der Verbandsgemeinde Edenkoben zusammengeschlossen bleiben.
Das Land hatte die südpfälzischen Gemeinden mit der Kommunalreform vor die Tatsache gestellt, sich zusammenzuschließen zu müssen. Nun gaben die Richter Maikammer, das dagegen Klage eingereicht hatte, Recht.
Die Urteilsbegründung der Koblenzer Richter: Das Land habe bei Maikammer die klausulierte Ausnahmeregel nicht berücksichtigt. Die Regierung in Mainz hatte festgelegt, dass Verbandsgemeinden mit weniger als 12.000 Einwohnern aufgelöst beziehungsweise fusioniert werden sollen. Mit einer Ausnahme: Wenn die Gemeinde wirtschaftlich gut da steht, ist dies nicht der Fall. Und: Maikammer ist wirtschaftlich gesund.
Der Zusammenschluss, der vor einem Jahr erfolgte und von vielen Protesten begleitet war, muss nun wieder aufgelöst werden. Auch die Verbandsgemeindewahlen müssen wiederholt werden.
„Ein Sieg“
Es sei ein „Sieg auf ganzer Linie“, freute sich Karl Schäfer (CDU), der ehemalige Bürgermeister der Verbandsgemeinde. Schäfer hatte stets betont, dass man in den vergangenen Jahrzehnten sehr wohl bestens klargekommen sei – alleine.
Der Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Hans Jürgen Noss, sagte zu der Entscheidung, diese beziehe sich sich auf einen schwierigen Einzel- und Grenzfall. „Die Fusion zweier Gemeinden ist eine sehr komplexe Angelegenheit mit vielen Einzelfragen und lokalen Bezügen. Daher hat das Land für jeden der 21 Fälle ein umfangreiches eigenes Gesetz erlassen. Nun gilt es, die heutige Urteilsbegründung zu analysieren und zu berücksichtigen.“
Die Kommunalreform wurde vom Gericht jedoch nicht in Frage gestellt. Das Landesgesetz stehe bezüglich der Gebietsreformen im Einklang mit der Verfassung, hieß es.
Klöckner: „War vorhersehbar“
„Diese ‚Rote Karte‘ für die rot-grüne Kommunalreform kam mit Ansage. Ein weiter so bei der Kommunalreform geht jetzt nicht mehr“, kommentierten die Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Julia Klöckner, und die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion, Anke Beilstein das Urteil.Klöckner beklagte zudem die hohen Kosten, die für die Rückabwicklung auflaufen würden.
Gebhardt und Schneider: „Scherbenhaufen der Politik“
„Es rächt sich, dass die Landesregierung und die Ministerpräsidentin dem Vorschlag der beiden Abgeordneten, mit der Umsetzung wenigstens bis zu einer Entscheidung des Gerichts abzuwarten, nicht gefolgt ist,“ erklären die CDU-Abgeordneten Christine Schneider und Thomas Gebhart zur Zwangsauflösung der VG Maikammer.
Schneider und Gebhart betonen, mehrfach auf das „unfaire Vorgehen“ der Landesregierung im Zusammenhang mit der Zwangsauflösung hingewiesen zu haben. Es sei „von Anfang an unfair gewesen, dass die VG Maikammer aufgelöst werden sollte, während vergleichbare VG wie Waldmoor nicht zur Debatte standen. Die Landesregierung stehe erneut vor dem Scherbenhaufen ihrer Politik.
Hier gibt es die ausführliche Begründung zum nachlesen. (cli)
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Leider urteilt hier das Gericht nicht im Sinne der Nachhaltigkeit. Umso mehr kleine Verbandsgemeinden, desto höhere Kosten. Dass dann die Schulden von Rlp immer höher werden, interessiert die Regionalfürsten nicht. Die freuen sich aber über Gehalt und Pension…
Lieber Herr Nizzaras,
leider ist Ihr Kommentar nicht zutreffend. Wenn Sie sich mit der lokalen Situation auseinander gesetzt hätten, wären Sie ähnlich wie das Gericht zu dem Ergebniss gekommen, dass gerade hier gilt klein und fein.
Einen herzlichen Glückwunsch an Karl Schäfer und die Gesamtgemeinde Maikammer.
Es zeigt sich wieder einmal, dass es sich lohnt, wenn man sich in unserem Rechtsstaat mit guten Positionen und klaren Argumenten zur Wehr setzt.