
Foto: dts Nachrichtenagentur
Die Forderung des Chefs der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, nach Aufhebung sämtlicher Corona-Beschränkungen stößt unter Staatsrechtlern, Politikern und Epidemiologen überwiegend auf Zustimmung, es kommen aber auch Kritik und Einschränkungen.
„Die Aufhebung von Schutzmaßnahmen ist verfassungsrechtlich zwingend“, sagte Jan-Marco Luczak, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der „Welt“. „Die Maßnahmen waren richtig und notwendig, um das Pandemiegeschehen in den Griff zu bekommen. Wenn aber Selbst- und Fremdgefährdungen wissenschaftlich nahezu ausgeschlossen sind, gibt es für Beschränkungen keinen Raum mehr.“ Eingriffe in die Grundrechte von Menschen bedürften einer Legitimation, so Luczak, wenn keine Ansteckungsgefahr mehr bestehe, fehle die Rechtfertigung dafür.
Auch Stefan Huster, Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, dem Corona-Beratungsgremium der Bundesregierung, plädiert für eine Aufhebung der Maßnahmen für Durchgeimpfte. Schließlich wäre das auch ein Anreiz zur Steigerung der Impfbereitschaft. Der Staatsrechtler sieht die Beschränkungen als unbegründet und auch „rechtlich problematisch, sobald von den Personen keine nennenswerte Gefahr mehr für Dritte ausgeht“.
Für Staatsrechtlerin Anna Leisner-Egensperger geht die Forderung Gassens momentan noch zu weit: „Um neue Lockdowns zu verhindern, muss der Staat Maßnahmen geringerer Eingriffsintensität vorübergehend aufrechterhalten“, sagte sie, „dazu zählt die Maskenpflicht in öffentlichen Räumen, vor allem in den öffentlichen Verkehrsmitteln“. In Schulen habe jeweils eine Abwägung mit pädagogischen Anliegen zu erfolgen, empfiehlt sie. Anders im privaten Bereich: Dort solle es für Geimpfte keine staatlich angeordneten Einschränkungen mehr geben, fordert die Rechtswissenschaftlerin.
Staatsrechtler FDP-Vize Wolfgang Kubicki geht sogar über die Forderung Gassens hinaus: „Spätestens sobald alle Impfwilligen eine Impfung erhalten haben, müssen die Maßnahmen aufgehoben werden“, erklärt der Bundestagsvizepräsident. „Die Bundesregierung steht im Wort, dass dies bis Ende des Sommers der Fall sein wird. Alles andere würde bedeuten, die Grundrechtseinschränkungen auf unbestimmte Dauer fortzuschreiben.“
Ähnlich wie Kubicki äußert sich Virologe Klaus Stöhr: Mit dem Zeitpunkt, an dem jeder Impfwillige geimpft ist, ende die Sorgfaltspflicht des Staates und damit alle einschränkenden Maßnahmen.
Gegen eine generelle Befreiung von den Maßnahmen für vollständig Geimpfte spricht sich dagegen die Grünen-Gesundheitspolitikerin Kordula Schulz-Asche aus. Die Aufrechterhaltung der Einschränkungen müsse sich an der aktuellen Corona-Situation orientieren, und in diesem Zusammenhang sei die Delta-Variante „besorgniserregend“. (dts Nachrichtenagentur)

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