
Heiko Maas
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Als erster Minister aus der Bundesregierung fordert Heiko Maas (SPD), dass Menschen nach der Corona-Impfung wieder ihre Grundrechte zurückerhalten sollen und ihnen damit früher als dem Rest der Bevölkerung ein Besuch im Restaurant oder Kino erlaubt wäre.
„Geimpfte sollten wieder ihre Grundrechte ausüben dürfen“, sagte Maas der „Bild am Sonntag“. Damit stellte sich der Außenminister gegen das Kabinett von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und seine eigene Partei, die mehr Freiheiten für Geimpfte bislang abgelehnt haben.
Maas nannte die bislang geführte Debatte „irreführend“. Seine Begründung: „Es geht nicht um Privilegien, sondern um die Ausübung von Grundrechten von Geimpften.“ Diese Grundrechte habe der Staat mit den Corona-Regeln massiv eingeschränkt wegen des Infektionsschutzes, damit sich nicht noch mehr Menschen ansteckten. Und wegen der Sorge, dass die Intensivbetten und Beatmungsgeräte nicht reichten.
Der frühere Bundesjustizminister argumentierte: „Es ist noch nicht abschließend geklärt, inwiefern Geimpfte andere infizieren können. Was aber klar ist: Ein Geimpfter nimmt niemandem mehr ein Beatmungsgerät weg.“ Damit falle mindestens ein zentraler Grund für die Einschränkung der Grundrechte weg.
Außerdem schränke die Regierung auch die Grundrechte von Menschen ein, die Geschäfte betrieben wie Restaurants, Kinos, Theater, Museen. „Die haben ein Recht darauf, ihre Betriebe irgendwann wieder zu öffnen, wenn es dafür eine Möglichkeit gibt. Und die gibt es, wenn immer mehr Menschen geimpft sind“, so der Sozialdemokrat. Denn wenn erst mal nur Geimpfte im Restaurant oder Kino seien, könnten die sich nicht mehr gegenseitig gefährden.
Die Bundesregierung hatte Freiheiten für Geimpfte bislang abgelehnt. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte vor einer dann drohenden Spaltung der Gesellschaft gewarnt. Maas widersprach dieser Argumentation ausdrücklich: „Ja, das wird in einer Übergangszeit auch zu Ungleichheiten führen, aber solange es dafür einen sachlichen Grund gibt, ist das verfassungsrechtlich vertretbar.“ Zumindest soweit es nicht um elementare Bereiche der Daseinsvorsorge gehe. (dts Nachrichtenagentur)
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