Dienstag, 16. April 2024

In Restaurants und bei privaten Treffen: Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt

27. Mai 2021 | Kategorie: Kreis Germersheim, Regional

Symbolbild: Pfalz-Express

Kreis Germersheim – Bei den Einschränkungen für private Zusammenkünfte und bei der Anzahl der Gäste, die an einem Tisch in den Innenbereichen von Restaurants oder Gastwirtschaften zusammensitzen dürfen, werden Geimpfte und Genesene nicht eingerechnet.

Einen Tag vor den Lockerungen, die im Landkreis Germersheim aufgrund anhaltend niedriger Inzidenzen ab Freitag (28. Mai) greifen, weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass auch bei über fünf Personen aus zwei Haushalten ein Zusammentreffen von größeren Gruppen möglich ist. Wer also vor mindestens zwei Wochen eine vollständige Impfung erhalten hat oder wer von einer Covid-19-Erkrankung, die mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, genesen ist, darf sich auch mit mehreren Menschen treffen.

Landrat Dr. Fritz Brecht sagte, man habe sich mit dem Ordnungsamt und den zuständigen Ministerien in Mainz abgestimmt. Nun herrsche Klarheit über die tatsächlich zulässige Gesamtgröße einer Gruppe.

Wenn also Zusammenkünfte im Familien- oder Bekanntenkreis geplant sind und ein Restaurantbesuch in Betracht gezogen wird, dann sollten auf jeden Fall die entsprechenden Nachweise mitgeführt werden.  Diese Regelung bezieht sich unter anderem auf die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die allerdings mit Ablauf des 1. Junis endet.

Wie es ab kommenden Mittwoch, 2. Juni, weitergeht, welche Regeln dann gelten und was der vom Land vorgestellte Perspektivenplan, der ebenfalls ab diesem Zeitpunkt in Kraft tritt, tatsächlich bewirken wird, darüber, so hofft die Verwaltung, wird das Land frühzeitig informieren.

Die Ausnahmen, die für Geimpfte und Genesene gelten, treffen auch auf Kinder zu, die das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Sie alle werden bei den Begrenzungen nicht mitgezählt, müssen jedoch einen Altersnachweis mit sich führen. (kvger/red)

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