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„Wurstmarkt“ wird „runtergeregelt“ und damit leiser: Stadt Bad Dürkheim, SGD und Anliegergemeinschaft haben Konsens gefunden

17. Juli 2015 | Kategorie: Kreis Bad Dürkheim, Regional

Der Dürkheimer Wurstmarkt soll leiser werden.
Foto: stadt-duew

Bad Dürkheim. In intensiven Gesprächen wurde zwischen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) als Genehmigungsbehörde des Wurstmarktes, der Stadt als Veranstalterin des Wurstmarktes und den betroffenen Anwohnern ein Konsens in Sachen ‚leiserer‘ Wurstmarkt gefunden.

Die Stadt Bad Dürkheim hatte in den Jahren vor 2014 eine Güterabwägung hinsichtlich des Betriebs des Wurstmarkts vorgenommen. Dabei wurde die kommunale, wirtschaftliche und historische Bedeutung des Dürkheimer Wurstmarkts höher gewichtet, als die Belange der betroffenen Anlieger.

Das daraus resultierende Konzept, das bis ins Jahr 2013 zudem ohne erforderliche Genehmigung umgesetzt wurde, ist jedoch mit der geltenden Rechtslage nicht vereinbar. Deshalb hat die SGD die an diesem Punkt vorgenommene Fehleinschätzung der Stadt korrigiert und die Güterabwägung im Zuge der erforderlichen Ausnahmegenehmigung für den Wurstmarkt im Jahr 2014 stärker zugunsten der Anwohner vorgenommen.

Durch die Entscheidung der SGD wird der Wurstmarkt in den kommenden vier Jahren lärmtechnisch stufenweise ‚runtergeregelt‘ und somit leiser, aber sicherlich nicht leise.

Die Maßnahmen werden sich in erster Linie auf die Minderung der sogenannten technischen Geräusche beziehen. Ergebnis davon ist, dass der Betrieb der Fahrgeschäfte und die Musikveranstaltungen in den Festzelten in den Jahren 2015 und 2016 um 2 Uhr enden, im Jahr 2017 um 1 Uhr und im Jahr 2018 um 24 Uhr.

Die Auswirkungen, die von den Besuchern auf dem Wurstmarkt ausgehen, lassen sich nur schwer reglementieren. Dies wäre tatsächlich nur über die Einführung von Öffnungs- und Schließzeiten, also einer Art Sperrstunde, machbar. Das möchte die Stadt auf keinen Fall und dies hat die Anliegergemeinschaft auch nie gefordert.

Klar ist sowohl der Stadt als auch der Anliegergemeinschaft, dass die SGD mit diesem Stufenkonzept, welches ohne Zustimmung der Anwohner nicht realisierbar wäre, eine sehr großzügige Regelung zugunsten des Wurstmarktes mitträgt. Hiermit können die betroffenen Anlieger leben. Es ging ihnen um die Minderung vermeidbaren Lärms, um die Einschaltung eines Gutachters von Seiten der Stadt, der die schalltechnische Situation aufnimmt und darstellt und ein Konzept zur Lärmreduktion erstellt, unter anderem durch den Einbau von elektronischen Lärmlimitern in Musik- und Tonwiedergabeanlagen beim Wurstmarkt.

Darüber hinaus ging es im Wesentlichen um die Anzahl der Lärmereignisse im Bereich des Wurstmarkplatzes insgesamt über das gesamte Jahr hinweg. Die Stadt Bad Dürkheim begrüßt die konstruktiven Vorschläge der SGD zur Regelung des Wurstmarktes, die auch die vorgenannten Vorschläge der Anwohner in vollem Umfang berücksichtigen und auf deren Basis die Gespräche mit der Anwohnergemeinschaft in Sachen Wurstmarkt einvernehmlich zu einem Abschluss geführt werden konnten.

In den Gesprächen mit der Anliegergemeinschaft wurde deutlich, dass die Betroffenheit nicht alleine durch den Dürkheimer Wurstmarkt herbeigeführt wird, sondern durch weitere öffentliche und private Veranstaltungen in diesem Bereich. Bei der Frage, was noch zumutbar ist, geht es nicht darum, wer zuerst da war, die Feste oder die Anwohner.

Deshalb möchte sich die Stadt an dieser Stelle auch klar von Äußerungen in der Öffentlichkeit distanzieren, die den Anwohnern einen Wegzug aus ihren Häusern nahelegen, da der Wurstmarkt doch lange vor ihnen schon dort stattgefunden hat. Letzteres ist unzweifelhaft richtig, aber in den Zeiten, als die Häuser gebaut wurden, gab es lediglich einen Wurstmarkt mit vergleichsweise geringem Lärm ohne Einsatz von Technik.

Zahlreiche weitere Veranstaltungen auf dem Platz selber sowie im unmittelbaren Umfeld kamen erst in den vergangenen Jahren  hinzu als die Anwohner bereits dort wohnten. Daneben hat sich auch die Rechtslage in den letzten 20 Jahren durch Neufassungen des Immissionsschutzgesetzes und konkreteren Vorgaben der Verwaltungsgerichte mehrfach verändert. Rechtlich gesehen schöpft der Wurstmarkt selbst in seiner leiseren, zukünftigen Form das ‚Jahreskontingent‘ an besonders lauten Veranstaltungstagen (seltene Ereignisse) bereits mehr als aus.

Daher ist es nicht möglich, über den Wurstmarkt hinaus weitere Musikveranstaltungen nach 22 Uhr im Freien durchzuführen. Bei Musikveranstaltungen bis 22 Uhr wird die Stadtverwaltung dafür Sorge tragen, dass diese sich in einem verträglichen Rahmen bewegen.

In der Diskussion um den Wurstmarkt haben sowohl die Stadt Bad Dürkheim als auch die betroffenen Anwohner feststellen müssen, wie schwierig das Ringen um eine für alle Seiten verträgliche und akzeptable Lösung ist. Mit den Regelungen der SGD liegt jetzt aber ein Konzept vor, mit dem die Stadt Bad Dürkheim und auch die Anliegergemeinschaft leben können. Deshalb sollen die Diskussionen um den Wurstmarkt beendet werden, ohne den Dialog zwischen Stadt und Anliegern aufzugeben. (stadt-düw)

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