Wörth: Nachzahlung für Schienenfahrzeuge der AVG: Stadt Wörth hält Zahlungsstopp des Kreises für nicht rechtskonform

16. Februar 2017 | Kategorie: Kreis Germersheim, Politik regional
Wörther Bürgermeister Dr. Dennis Nitsche. Foto: Pfalz-Express

Wörther Bürgermeister Dr. Dennis Nitsche.
Foto: Pfalz-Express

Wörth – Vor einigen Tagen hatte Landrat Dr. Fritz Brechtel die Bürgermeister der Städte Wörth, Germersheim und der Verbandsgemeinden Jockgrim, Rülzheim und Bellheim über die Position des Kreises zur Kostenerhöhung der Albtal Verkehrsgesellschaft (AGV) zur Anschaffung von 3,3 Schienenfahrzeugen informiert (Pfalz-Express berichtete).

Rund eine Million Euro mehr als geplant sollen die 3,3 zusätzlichen Fahrzeuge für die Stadtbahnstrecke Wörth – Germersheim kosten. Brechtel hat die Zahlung bis auf weiteres zurückgestellt. In gleichem Schreiben habe der Landrat die Kommunen dazu aufgerufen, den jeweiligen Kostenanteil nicht zu begleichen, heißt es in einer Mitteilung aus dem Wörther Rathaus.

Aus Sicht der Stadt Wörth ist das Vorgehen des Landkreises nicht schlüssig und insbesondere nicht rechtskonform. An der Verpflichtung zur Zahlung bestehe aus Sicht der Stadt Wörth keinerlei Zweifel. Daher habe die Stadt Wörth die erforderlichen Mittel bereits vorausschauend im Haushalt 2015/2016 eingestellt (siehe Information unten), nach Eingang der Schlussabrechnung bereits im November 2016 angewiesen und damit ihren Kostenanteil an der Beschaffung der Schienenfahrzeuge bereits bezahlt.

Warum der Kreis die Kosten im Kreishaushalt „offenkundig nicht eingestellt hat“, sei fragwürdig, so der Wörther Bürgermeister Dr. Dennis Nitsche: „Die Verträge sind vollkommen eindeutig, es besteht eine vertragliche Verpflichtung – die der Landrat verhandelt hat. Der Vertrag ist einzuhalten. Die Kostensteigerungen sind angekündigt gewesen und – angesichts des langen Zeitraums seit Abschluss der Verträge – auch nachvollziehbar.“

Er, Nitsche, halte es für nicht angemessen, die Probleme mit der Zuverlässigkeit des Angebots und die Frage der Beschaffung der Schienenfahrzeuge miteinander zu vermengen: „Die Probleme der AVG einen störungs- und ausfallfreien Betrieb zu gewährleisten, sind hinreichend bekannt. Ich hätte mir hier mehr Initiative des Landkreises gewünscht – auch außerhalb des Wahlkampfs.“

Information der Stadt:

In Anlage 1 der Grundsatzvereinbarung vom 4. April 2008 waren die Gesamtkosten der 3,3 Fahrzeuge auf 10,9 Mio EUR, die Kosten der Stadt Wörth am Rhein für die Fahrzeuge mit ursprünglich 1.272.000 EUR veranschlagt. Der auf der Grundlage der Grundsatzvereinbarung aktualisierte Mittelabflussplan vom November 2012 beinhaltete einen Komplementärmittelanteil der Stadt Wörth am Rhein für die Fahrzeuge in Höhe von 1.656.000 EUR.

Über die Mehrkosten für die Beschaffung der Stadtbahnfahrzeuge wurde in der Sitzung des Stadtrates am 8. Oktober 2009 TOP 7, berichtet. Die AVG hat mit Schreiben vom 24.Oktober 2016 den endgültigen Komplementärmittelanteil für die Fahrzeuge der Stadtbahn von Wörth nach Germersheim mit 14.763.601,35 EUR und dem Anteil der Stadt Wörth am Rhein in Höhe von 1.722.912,28 EUR mitgeteilt und schlussgerechnet. Mittel standen im Haushalt bereit.

In der Sitzung des Stadtrats am 6. Dezember 2016, TOP 9.4 wurde das Gremium über die Mehrkosten für die Beschaffung der Stadtbahnfahrzeuge informiert.

Der Komplementäranteil der Planungs- und Baukosten in Höhe von 1.071.189,53 EUR wurde mit Schreiben der AVG vom 25.11.2014 schlussgerechnet. Die Kosten des Gesamtprojektes beziffern sich auf 2.794.101,81 EUR entgegen der ursprünglichen oberen Grenze in Höhe von 2.648.000 EUR aus dem Jahr 2008.

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