Wo der Spaß aufhört – Polizei warnt: Hexennacht kann teuer werden

30. April 2016 | Kategorie: Kreis Bad Dürkheim, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Ludwigshafen, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Nordbaden, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz, Südwestpfalz und Westpfalz
Stop: Nicht alles ist lustig. Foto: dts nachrichtenagentur

Stop: Nicht alles ist lustig.
Foto: dts nachrichtenagentur

Jahr für Jahr ziehen sie bewaffnet mit Rasierschaum, der Senftube und zig Rollen Klopapier durch die Nachbarschaft und sorgen für allerlei Unfug. Kleine und große „Hexen“, die in der Nacht zum 1. Mai durch die Straßen ziehen.

Aber wo hört der Spaß eigentlich auf?

Die Grenze zur Straftat wird dann überschritten, wenn fremdes Eigentum beschädigt oder Gefahrenstellen verursacht werden. Werden beispielsweise Hauswände mit Eiern beworfen oder Autos zerkratzt, kommt strafrechtlich der Tatbestand der Sachbeschädigung in Betracht.

Aber auch das Verkleben von Fahrzeugschlössern kann unter Umständen eine Sachbeschädigung sein, wenn die Funktionsfähigkeit eines Schlosses nur durch eine Reparatur wiederhergestellt werden kann.

Eine „gefährliche Unsitte“ ist auch das Ausheben von Kanaldeckeln. Ebenso verboten ist das Platzieren von Gegenständen auf der Straße (z.B. Blumenkübel, Fahrradständer. etc.), wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.

Riskant und verboten sind außerdem jegliche Manipulationen an Fahrzeugen, die zu schlimmen Unfällen führen können, teilte die Polizei mit.

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