Westpfalz – In den vergangenen Tagen gab es in der Westpfalz mehrere Fälle von Falschgeld.
Im Raum Kaiserslautern, Pirmasens und Landstuhl wurden vermehrt sogenannte „Blüten“ gefunden. Unbekannte Täter haben sowohl 20-, 50 -als auch 100-Euro-Scheine in den Umlauf gebracht.
Doch woran erkennt man eine Geldfälschung und wie muss man sich richtig verhalten, um mit der „Blüte“ nicht selbst zum Straftäter zu werden?
Im Zuge der zunehmenden Technisierung ist es für die Geldfälscher ein Leichtes, täuschend echt aussehende Fälschungen herzustellen. Aber in den Scheinen sind verschiedene Sicherheitsmerkmale eingebaut, die die Straftäter nicht nachmachen können.
Bei Banknoten hilft die Regel „Fühlen-Sehen-Kippen“, um die folgenden wichtigsten Sicherheitsmerkmale zu erkennen.
Stichtiefdruck: Die Wertzahl und die Abbildungen der Fenster bzw. Tore heben sich deutlich fühlbar von der Oberfläche ab.
Sicherheitsfaden: Dieser liegt etwa in der Mitte der Note und ist im Gegenlicht sichtbar. Eine dunkle Linie verläuft über die gesamte Breite der Banknote. Bei genauerer Betrachtung des Fadens im Gegenlicht erscheint das Wort „EURO“ bzw. bei den neuen Scheinen das €-Symbol und die jeweilige Wertzahl. Wasserzeichen: Im Gegenlicht erscheint das Architekturmotiv und die Wertzahl als Wasserzeichen im druckbildfreien Teil.
Mikroschrift: An einigen Stellen der Banknote sind winzige, nur mit Hilfe einer Lupe erkennbar Schriftzeichen aufgebracht. Selbst der kleinste Aufdruck sollte gestochen scharf und nicht verschwommen sein.
Zusätzlich sind die 5-, 10- und 20-Euro-Banknoten durch einen silbernen Spezialfolienstreifen gesichert.
Bewegt man die Banknote, dann werden je nach Betrachtungswinkel das Euro-Symbol oder die Wertzahl in wechselnden Farben als Hologramm sichtbar. Geldscheine ab 50 Euro verfügen über ein Spezialfolienelement, das beim Bewegen die Wertzahl oder das auf dem Schein abgebildete Architekturmotiv in wechselnden Farben als Hologramm zeigt.
Doch wie geht man nun mit einem gefälschten Geldschein um, wenn man diesen erkennt?
Grundsätzlich gilt: Bei einem Falschgeldfund sofort die Polizei verständigen, denn nicht nur die Herstellung von Falsifikaten ist strafbar, sondern auch das Inverkehrbringen.
Einen Ersatz für Falschgeld gibt es nicht. (red/pol)

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