
Dienstgebäude des Bundesverfassungsschutzes in Berlin.
Foto: bfv
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als Verdachtsfall eingestuft. Der Schritt war nicht ganz überraschend, schon seit Wochen war durchgesickert, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei beobachten will.
Die AfD geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall vor Gericht keinen Bestand haben wird. Die Entscheidung „entbehrt jeder Grundlage“, teilte die AfD am Mittwoch mit.
Nach Angaben der Vorsitzenden Jörg Meuthen und Tino Chrupalla lag der Partei am Morgen zudem bisher keine offizielle Erklärung des Bundesamts für Verfassungsschutz vor, die entsprechende Medienberichte bestätigt. „Sollte das BfV die AfD tatsächlich zum Verdachtsfall hochgestuft haben, wäre damit genau das eingetreten, was wir seit Mitte Februar versucht haben, durch Eilverfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht abzuwenden: eine Hochstufung, die dann umgehend an die Presse durchgestochen wird“, heißt es in einer Erklärung der AfD-Chefs. Dass einzelne Medien bereits aus einem Gutachten zitieren, welches das Bundesamt erst am Montag in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht habe, zeige, wie schnell streng vertrauliche Informationen aus dem BfV nach außen dringen würden. Auch das Verwaltungsgericht Köln müsse sich angesichts der Presseberichte vom Verfassungsschutz getäuscht sehen, so die AfD. Die Partei kündigte an, „alle rechtlichen Möglichkeiten“ ausschöpfen zu wollen, um Schaden von der Partei abzuwenden. Lob für die Entscheidung des BfV kam von allen anderen Parteien. (dts Nachrichtenagentur/red)

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