
Dienstgebäude des Bundesverfassungsschutzes in Berlin.
Foto: bfv
Berlin – Innenpolitiker von CDU, SPD und FDP geben den Klagen der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) keine Chance.
Das berichtet das „Handelsblatt“. Hintergrund sind zwei Klageschriften, welche die AfD am Montag beim Verwaltungsgericht Köln einreichen will. Die Partei wehrt sich damit gegen die Einstufung der Jungen Alternative (JA) und des „Flügels“ als sogenannte Verdachtsfälle durch den Inlandsgeheimdienst.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg sagte dazu der Zeitung: „Vor dem Verwaltungsgericht Köln wird die AfD schon deshalb keinen Erfolg haben, weil ihr das Rechtsschutzbedürfnis fehlt.“ Der „Flügel“ und die JA seien zu Recht als sogenannte Verdachtsfälle eingestuft worden. Es sei gerade die Aufgabe der Verfassungsschutzämter, solche Einstufungen zu prüfen – „und der `Flügel` und die Junge Alternative geben hier genügend Anlass“.
Ähnlich äußerte sich der SPD-Politiker Ralf Stegner. „Ich bin zuversichtlich, dass am Ende die Justiz die Haltung teilt, dass in einer wehrhaften Demokratie der Verfassungsschutz unsere Verfassung vor solchen Demokratiefeinden zu schützen hat“, sagte der SPD-Politiker.
Er nahm dabei Bezug zu Aussagen von Ex-AfD-Chef Alexander Gauland. „Die AfD ist eine rechtsradikale Partei und muss vom Verfassungsschutz schon deswegen überwacht werden, weil Herr Gauland gesagt hat, Björn Höcke und sein `Flügel` seien die `Mitte` der Partei.“
Der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle stellte sich ebenfalls hinter das Vorgehen der Verfassungsschützer. „Die Übergänge zwischen AfD und Rechtsterrorismus sind fließend“, sagte Kuhle. „Es ergibt daher aus Gründen der inneren Sicherheit Sinn, jene Teile der Partei, die besonders extrem sind, auf dem Radar des Verfassungsschutzes zu haben.“ Ein Obsiegen der Partei vor dem Verwaltungsgericht Köln sei deshalb „unwahrscheinlich“, so Kuhle. (dts Nachrichtenagentur)
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