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Urteil zum Acker-Verkauf bei Offenbach: Amtsgericht gibt Ölbohrfirma recht – Landkreis legt Beschwerde ein

4. März 2019 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße, Regional

Foto: Pfalz-Express

Offenbach – Das Amtsgericht Landau hat die Genehmigung zum notariellen Vertrag um den Verkauf eines Ackers bei Offenbach erteilt. Für die Kreisverwaltung kam das „überraschend“.

Der Beschluss des Amtsgerichts Landau vom 6. November 2017, in dem die Entscheidung der Kreisverwaltung, den Verkauf des Grundstücks nicht zu genehmigen, noch bestätigt worden war, ist damit aufgehoben worden. Die notarielle Kaufvertragskunde zwischen der ENGIE E&P Deutschland GmbH und der Pfarrpfründestiftung des Bistums Speyer wurde erteilt. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße will Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Auch der BUND hatte seine Besorgnis über Ölbohrungen in Offenbach geäußert.

„Unserer Entscheidung den Verkauf des Bistums Speyer an Neptune Energy für ungültig zu erklären, da landwirtschaftliche Flächen erhalten werden sollen, wenn Bauern diese nutzen möchten, hat das Amtsgericht im November noch bestätigt. Warum das Gericht nun nach erneuter Verhandlung aufgrund der Beschwerde von Neptune Energy, an dem Beschluss nicht mehr festhält, überrascht mich und kann ich nur schwerlich nachvollziehen, denn immerhin geht es hier um ertragreiche Böden für unsere Landwirtschaft, die ein hohes Gut darstellen“, erklärte Landrat Dietmar Seefeldt.

Die Kreisverwaltung hatte sich auf das Grundstücksverkehrsgesetz bezogen und damit zunächst recht bekommen. Neptun Energy hatte Einspruch eingelegt. Das Verfahren ging an das Oberlandesgericht in Zweibrücken, das den Fall wieder ans Amtsgericht Landau zurückverwies.

Bei der erneuten Entscheidung hält das Gericht nun nicht mehr an dem damaligen Beschluss fest, mit der Begründung, dass die Errichtung eines Bohrplatzes ein privilegiertes Vorhaben darstelle.

Da die Fläche routinemäßig als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen sei, stelle dies keine qualifizierte anderweitige Verplanung dar. Somit stünden sich zwei gleichrangige Bewerber gegenüber und es obliege dem Verkäufer zu entscheiden, an wen er letztlich verkaufe, begründete das Gericht den Beschluss.

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3 Kommentare auf "Urteil zum Acker-Verkauf bei Offenbach: Amtsgericht gibt Ölbohrfirma recht – Landkreis legt Beschwerde ein"

  1. Demokrat sagt:

    Der Landkreis kann zwar eine Beschwerde einlegen, aber ändern wird das nichts.
    Warum der Landrat diese Entscheidung nicht nachvollziehen kann bleibt wohl sein Geheimnis.

  2. Diego sagt:

    Das könnte ja eine interessante Überschrift werden: „Katholische Kirche fördert Öl Bohrungen in der Südpfalz“…“