Karlsruhe – Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, erhalten weiter weniger Geld als professionelle Pfleger.
„Die geringeren Geldleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige gegenüber den Geldleistungen beim Einsatz bezahlter Pflegekräfte verstoßen nicht gegen das Grundgesetz“, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Das Pflegegeld für die Angehörigen sei kein Entgelt, sondern solle als „materielle Anerkennung“ dienen. Dem liege der Gedanke zugrunde, „dass familiäre, nachbarschaftliche oder ehrenamtliche Pflege unentgeltlich erbracht wird“.
Die Beistandspflicht von Angehörigen rechtfertige ein vergleichsweise niedrigeres Pflegegeld. (dts Nachrichtenagentur)

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