
Foto: Arek Socha / Pixabay
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung der früheren Berliner Senatorin Dilek Kalayci wegen Bestechlichkeit bestätigt. Auch der Chef einer Marketing-Agentur, der wegen Bestechung verurteilt worden war, scheiterte mit seiner Revision.
Damit sind die Urteile des Landgerichts Berlin I rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des BGH mit Sitz in Leipzig wies am 17. Dezember 2025 die Rechtsmittel beider Angeklagten zurück. Das Landgericht hatte sie im April 2025 zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Kostenlose Hochzeitsleistungen und politische Unterstützung
Nach den Feststellungen des Gerichts pflegte der Unternehmer enge Kontakte zur Berliner Landespolitik. Für verschiedene Ausbildungsprojekte erhielt er zwischen 2015 und 2021 Fördergelder von mehr als vier Millionen Euro aus der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.
Anfang 2019 stellte er Dilek Kalayci, damals Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, ein Projekt mit dem Titel „Pflege Deine Zukunft“ vor. Ziel war es, Schülerinnen und Schüler für Pflegeberufe zu interessieren und sie über soziale Medien mit Ausbildungsbetrieben zu vernetzen. Kalayci unterstützte das Projekt politisch – auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in der Pflege.
Parallel dazu beauftragte die Senatorin ab Juni 2019 die Marketing-Agentur des Unternehmers mit privaten Leistungen: unter anderem mit der Gestaltung der Einladungskarten für ihre Hochzeitsfeier. Auf Nachfrage nach den Kosten erhielt sie keine Antwort. Schließlich ging Kalayci davon aus, dass die Leistungen kostenlos erbracht würden – und akzeptierte dies stillschweigend.
Vermischung von Amt und Privatem
Nach Auffassung des Gerichts vermischte die Senatorin damit bewusst dienstliche und private Interessen. Sie nahm einen persönlichen Vorteil an und setzte dabei ihre Stellung als Senatorin ein. Der Unternehmer wiederum wollte sich mit den kostenlosen Leistungen bessere Chancen für den Zuschlag beim Pflegeprojekt verschaffen.
Kalayci war sich laut Gericht bewusst, dass dadurch zumindest der Eindruck entstehen konnte, sie sei käuflich. Diesen Eindruck verstärkte sie später, indem sie mehrfach interne Informationen aus der Verwaltung weitergab. Zwar stellte das Landgericht fest, dass sie sich subjektiv nicht beeinflussen lassen wollte und eine konkrete Beeinflussung ihrer Amtsentscheidungen nicht nachgewiesen werden konnte. Dennoch erfüllte ihr Verhalten den Straftatbestand der Bestechlichkeit.
In den Jahren 2020 und 2021 erhielt der Unternehmer schließlich Fördermittel in sechsstelliger Höhe für seine Firmen.
Bundesgerichtshof sieht keine Rechtsfehler
Beide Angeklagten hatten gegen das Urteil Revision eingelegt und Verfahrensfehler sowie eine falsche Anwendung des Strafrechts gerügt. Der Bundesgerichtshof überprüfte das Urteil umfassend, konnte jedoch keine Rechtsfehler feststellen. Die Revisionen wurden verworfen.
Damit ist das Urteil des Landgerichts Berlin I rechtskräftig. Dilek Kalayci gilt damit endgültig als verurteilt.
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