Urlaubsgeld: Deutschland ist zweigeteilt

17. Juli 2018 | Kategorie: Ausbildung & Beruf, Freizeit & Hobby, Ratgeber, Reise, Vermischtes

Wer immer wieder übers Jahr die Spardose füttert, kann sich im Urlaub mehr leisten.
Bildrechte: Flickr Holiday Tax Credits CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

Ebbe auf dem Konto, aber Sehnsucht nach fernen Ländern? So geht es vielen Arbeitnehmern in Deutschland.

Wer damit rechnet, dass ihm sein Arbeitgeber einen Urlaubszuschuss zahlt, wird in den meisten Fällen enttäuscht, denn in Deutschland herrscht eine Urlaubslohnlücke. Im Durchschnitt kann sich nur jeder zweite Arbeitnehmer über Urlaubsgeld freuen, wobei diesbezüglich ein starkes Ost-West-Gefälle besteht.

Unterschiede, wohin man schaut

Die Frage, die wohl die meisten Arbeitnehmer beschäftigt, lautet: Hat nicht grundsätzlich jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsgeld? Leider lautet die Antwort: Nein. Arbeitgeber sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, diese Sonderleistung zu zahlen.

Glück haben diejenigen, die in einem Unternehmen mit Tarifvertrag arbeiten – zu diesem Ergebnis kam eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Immerhin 71 Prozent aller Tarifbeschäftigten erhalten Urlaubsgeld.

Gleichzeitig scheint die Gewährung von Urlaubsgeld vom Geschlecht, der Unternehmensgröße und dem Bundesland abzuhängen. So können sich 54 Prozent der Männer über Urlaubsgeld freuen; bei den Frauen sind es lediglich 41 Prozent.

Auch scheinen immer noch Unterschiede zwischen Ost und West zu existieren. Im Osten bekommen im Durchschnitt nur 36 Prozent aller Arbeitnehmer Urlaubsgeld, während beispielsweise immerhin 52 Prozent der Rheinland-Pfälzer Urlaubsgeld auf ihrem Konto verbuchen können.

Sonderregelungen

Ausnahmen bestätigen die Regel – das gilt auch fürs Urlaubsgeld. Denn hat beispielsweise ein Unternehmen mindestens drei Jahre lang Urlaubsgeld gezahlt und möchte es diese Sonderleistung plötzlich streichen, können Arbeitnehmer auf das Gewohnheitsrecht verweisen.

Noch komplizierter wird es, wenn im Arbeitsvertrag ein Freiwilligkeitsvorbehalt vereinbart wurde – dann kann der Arbeitgeber jedes Jahr neu entscheiden, ob er Urlaubsgeld zahlt.

Generell ist ein Blick in den Arbeitsvertrag zu empfehlen, dies ist vor allem für Berufseinsteiger wichtig. Denn gerade bei Berufsanfängern kann die Höhe des Urlaubsgeldes je nach Branche und Unternehmensgröße stark variieren.

In vielen Arbeitsverträgen sind individuelle Vereinbarungen festgehalten – zum Beispiel, dass Urlaubsgeld erst nach Ablauf der Probezeit gezahlt wird oder dass sich die Summe jährlich erhöht. Zu diesem und anderen berufsrelevanten Themen gibt es auf Ratgeberseiten wie CleverDirekt nützliche Informationen.

Es kann sinnvoll sein, sich bei Arbeitskollegen zu erkundigen, ob sie Sonderzahlungen erhalten. Denn in diesem Fall würde eine Ungleichbehandlung vorliegen, die nicht rechtens ist – es sei denn, die Sonderzahlung wurde im Arbeitsvertrag individuell vereinbart, dann erhält sie tatsächlich nur der entsprechende Mitarbeiter.

Allerdings kann es nicht schaden, das Urlaubsgeld zum Gegenstand der nächsten Gehaltsverhandlung zu machen. Wer dann trotz guter Argumente immer noch kein Urlaubsgeld bekommt, sollte sich nicht allzu sehr grämen: Es gibt immer noch die gute alte Spardose, in der man Geld für den Urlaub sammeln kann.

Sonnenuntergang an der Algarve in Portugal.
Foto: Pfalz-Express

 

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