
Botschaft der Türkei in Deutschland.
Foto: dts Nachrichtenagentur
Ankara – Die Bundesregierung und die Türkei verhandeln über ein Abkommen, das der Türkei die Gründung von Schulen in Deutschland ermöglichen soll. Das schreibt die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf das Auswärtige Amt.
Das Abkommen soll den rechtlichen Rahmen für die Einrichtung von drei Schulen regeln – analog zu den drei deutschen Auslandsschulen in Ankara, Istanbul und Izmir. Als Standorte für die türkischen Schulen sind Berlin, Köln und Frankfurt am Main im Gespräch, wo jeweils viele türkische und türkeistämmige Menschen leben.
Die Türkei – ebenso wie andere Staaten – darf nicht selbst als Schulträger in Erscheinung treten. Diese Rolle müssten private Vereine übernehmen. Die Verhandlungen, an denen neben der Bundesregierung auch die für Schulen zuständigen Bundesländer beteiligt sind, laufen seit Sommer 2019.
Ausgelöst wurden sie nach SZ-Informationen durch die vorübergehende Schließung der deutschen Schule in Izmir durch türkische Behörden ein Jahr zuvor. Das türkische Erziehungsministerium hatte diese damit begründet, dass der Schule die rechtliche Grundlage fehle. Das geplante Abkommen mit der Türkei zielt nun dem Auswärtigem Amt zufolge darauf ab, „die Rechtsgrundlage für die deutschen Auslandsschulen in Ankara, Istanbul und Izmir abzusichern“.
Wann die Gespräche abgeschlossen sein werden, ist noch offen. Ein Entwurf für ein Abkommen liegt den Bundesländern derzeit zur Prüfung vor. Die türkischen Schulen in Deutschland sollen dem Vernehmen nach als sogenannte Ersatzschulen betrieben werden. So bezeichnet man Privatschulen, die zwar selbst Lehrmethoden wählen und Personal einstellen dürfen, aber Lerninhalte vermitteln, die denen in öffentlichen Schulen gleichwertig sind.
Sie benötigen eine staatliche Genehmigung und unterstehen den jeweiligen Landesgesetzen. Kinder und Jugendliche können dort – anders als auf sogenannten Ergänzungsschulen – die Schulpflicht erfüllen. Ersatzschulen werden zum Großteil öffen tlich finanziert. Aus dem Auswärtigen Amt heißt es, diese Rechtsform sei geeignet, möglichen Bedenken entgegenzuwirken, wonach die Schulen der türkischen Regierung eine Möglichkeit zur Einflussnahme auf türkische und türkeistämmige Schüler in Deutschland eröffneten.
So fordert der Bundestagsabgeordnete Peter Heidt, FDP-Obmann im Ausschuss für Menschenrechte, das Auswärtige Amt müsse „sicherstellen, dass die türkischen Schulen in Deutschland nicht zum Einfallstor für Erdoðans Ideologien werden“.
An den türkischen Schulen in Deutschland, sagte Heidt der „Süddeutschen Zeitung“, dürfe nichts vermittelt werden, „was unseren Interessen und freiheitlichen Werten widerspricht“. Bereits jetzt ist es der Türkei möglich, Privatschulen in Deutschland über deren Träger zu unterstützen.
Das neue Abkommen, heißt es aus dem Auswärtigen Amt, solle für beide Seiten Klarheit über die Bedingungen herstellen, unter denen Privatschulen im jeweils anderen Land betrieben werden können. (dts Nachrichtenagentur)

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