Sonntag, 28. April 2024

Tod eines Flüchtlings in Kusel: Ermittlungsergebnisse zeigen kein Fremdverschulden

1. Februar 2024 | Kategorie: Südwestpfalz und Westpfalz

Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

Kusel – Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern und das Polizeipräsidium Westpfalz haben am Donnerstag das Ergebnis ihrer Untersuchung zum Tod eines 25-jährigen türkischen Asylbewerbers bekanntgegeben.

Der Mann war im November 2023 in einem Waldstück auf dem Gelände der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in Kusel gefunden worden. Demnach gibt es keine Anhaltspunkte für ein strafrechtliches Fremdverschulden.

Der Mann war am 4. November 2023 von einem Mitbewohner tot aufgefunden worden. Nach Polizeiangaben „lehnte die Leiche mit einem Gürtel um den Hals an einem Baum“.

Die Obduktion und die toxikologische Untersuchung ergaben keine Hinweise auf eine körperliche Auseinandersetzung oder eine Beeinflussung durch Drogen oder Medikamente. Die Auswertung seiner Handykommunikation und seiner persönlichen Kontakte zeigte, dass er psychische Probleme hatte und sich kurz vor seinem Tod verzweifelt fühlte.

Die Ermittler schließen aus, dass der 25-Jährige durch andere zu seinem Suizid getrieben wurde. Seine Gründe für seine Hoffnungslosigkeit hätten keinen Bezug zu seiner Unterbringung in der Einrichtung gehabt. Er war zwar unglücklich darüber, sich ein Zimmer mit Fremden teilen zu müssen, machte aber der Einrichtung keinen Vorwurf dafür.

Nach Streit wieder versöhnt

Der Mann war im Juli 2023 nach einer verbalen Auseinandersetzung mit einem Mitarbeiter des Sozialdienstes und einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der Einrichtung kurzzeitig in die Psychiatrie eingewiesen worden. Er gab später an, dass er alkoholisiert gewesen sei und sich mit den Mitarbeitern versöhnt habe. Er wurde in eine andere Unterkunft innerhalb der Einrichtung verlegt, um weitere Konflikte zu vermeiden.

Die Auswertung seines Handys ergab, dass er sich weder durch das Personal der Einrichtung bedroht noch schikaniert fühlte. 

Im Oktober 2023 wurde er von dem Sicherheitsdienst als abgängig gemeldet, da er nicht mehr in der Unterkunft gesehen wurde. Dies bedeutete jedoch nicht, dass er als vermisst galt, da er sich frei bewegen durfte. Ein mutmaßliches Familienmitglied bat die Polizei, ihm auszurichten, dass er sich melden solle. Die Polizei konnte ihn jedoch nicht erreichen, hatte aber auch keine Hinweise auf eine Gefahr für sein Leben.

Erst am 4. November 2023 wurde sein Suizid entdeckt. Die Ermittler gehen von einer Selbsttötung aus und sehen keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden. Die mutmaßlichen Gründe für seinen Suizid wurden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht veröffentlicht, denn Ermittlungsergebnisse werden nur soweit bekannt gegeben, wie es das öffentliche Interesse erfordert, betonten die Behörden. (cli)

Hilfe suchen

Wer das Gefühl hat, an einer Depression zu leiden oder sich in einer scheinbar ausweglosen Lebenssituation zu befinden, sollte nicht zögern, Hilfe anzunehmen. Für Menschen in Krisensituationen und deren Angehörige gibt es eine Reihe von Anlaufstellen, unter anderem die kostenlose Hotline der Telefonseelsorge, 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 sowie 116 123. Die Telefonseelsorge berät kostenfrei und in jeder Hinsicht anonym.

Menschen islamischen Glaubens können sich an das muslimische Seelsorgetelefon wenden. Es ist ebenfalls kostenfrei und anonym rund um die Uhr unter der Rufnummer 030 443 509 821 zu erreichen.

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