Streit um Nutzungsuntersagung in der Bienwaldhalle: Stadt Kandel legt Widerspruch ein

28. August 2017 | Kategorie: Kreis Germersheim
Notausgang Bühne in der Bienwaldhalle. Foto: über Stadt  Kandel

Notausgang Bühne in der Bienwaldhalle.
Foto: über Stadt Kandel

Kandel – Die Stadt hat Widerspruch zum Bescheid der Kreisverwaltung eingelegt, die vor einigen Tagen die Schließung des Kulturteils der Bienwaldhalle verfügt hat (Pfalz-Express berichtete). Außerdem beantragt Kandel die sofortige Aufhebung der Vollziehung.

In dem Widerspruch heißt es: „Im Februar diesen Jahres beauftragte die Stadt Kandel die DEKRA mit der Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung in der Bienwaldhalle Kandel. Am 28.6.2017 fand die Prüfung statt. Der Sicherheitsbericht ging bei der Verbandsgemeindeverwaltung am Freitag, 18.8.2017 ein und wurde unmittelbar danach der Kreisverwaltung zugestellt. In dem Prüfungsbericht sind einige wesentliche Mängel aufgeführt. Danach ist die Anlage nicht wirksam und betriebssicher, der Betrieb kann jedoch unter Maßgaben weiterhin zulässig sein, so der Prüfbericht.“

Dies sei auch nachvollziehbar, wenn man sich die wesentlichen Beanstandungen im Einzelnen ansehe, so Bürgermeister Günther Tielebörger. Wären eklatante Mängel vorhanden, die den Betrieb auch nicht unter Maßgaben als zulässig erachtet hätten, wäre sicherlich der Bericht viel schneller vorgelegt worden. So habe es doch etwa zwei Monate bedurft, um den Bericht zu erstellen.

Tielebörger weiter: „Hätte sich die Bauaufsicht der Kreisverwaltung die Mühe gemacht und hätte die einzelnen Punkte bei der Firma DEKRA oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung nachgefragt, hätte eine andere Bewertung der Nutzungsuntersagung erfolgen müssen.“

Es wird beispielsweise beanstandet, dass die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung zu gering sei. „Dies wurde nach dem Feststellen bei der Besichtigung am 28.6.2017 Anfang Juli durch die Haustechnik sofort erledigt“, so Tielebörger. Demnach wurden einige Birnen, die defekt waren, sofort ausgetauscht und der Nachweis erbracht, dass die Beleuchtungsstärke von 1 Lux eingehalten wurde. Dieses Ergebnis liege der DEKRA vor.

Oberhalb der Notausgangstüren auf der Bühne der Kulturhalle der Bienwaldhalle fehlt eine Rettungszeichenleuchte. In diesem Bereich ist zwar ein normales Schild für den Rettungsweg vorhanden, (siehe Bild), aber es soll jetzt eine beleuchtete Rettungszeichenleuchte folgen. Das gleiche gilt für die Außenstahltreppe. Die Leuchten müssen nachgerüstet werden.

Tielebörger: „Bei Vorlage des Gutachtens wurde unmittelbar ein Elektrounternehmen beauftragt, diese Arbeiten durchzuführen. In wenigen Tagen können sowohl das Piktogramm als auch die Sicherheitsleuchte angeschafft und montiert werden. Die Sachverständigen der DEKRA sind einverstanden, dass lediglich ein Foto als Nachweis zugesandt wird.“

Für die anderen festgestellten Mängel wird eine Frist von drei Monaten eingeräumt.

In dem Schreiben der Stadt Kandel an die Kreisverwaltung heißt es wörtlich weiter: „Es wird somit festgestellt, dass die Ermessensentscheidung der Kreisverwaltung, die zur Nutzungsuntersagung geführt haben, fehlerhaft waren, weil sie von Voraussetzungen ausgegangen sind, die gar nicht mehr vorhanden sind.

Außerdem ist die Einzelfallbewertung nicht ermessensfehlerfrei. Das Fehlen einer Rettungsleuchte auf der hinteren Notausgangstür der Bühne müsste nicht zwangsläufig zum Schließen der gesamten Halle führen. Dies vor allem dann nicht, wenn die Bühne bei Veranstaltungen überhaupt nicht genutzt wird. Die Nichtbenutzbarkeit der Bühne zu verfügen hätte völlig ausgereicht. Auch ist nicht berücksichtigt worden, dass die Rettungszeichenleuchte nur Sinn bei Dunkelheit macht. Wie sieht es aus bei Veranstaltungen, die nur am Tage stattfinden? Ein Hinweisschild über den Rettungsweg war und ist vorhanden.

Der Vorwurf, dass die Betreiberin der Bienwaldhalle, also die Stadt Kandel, ihren Verpflichtungen aus dem Prüfbericht nicht nachkommen will, entbehrt jeglicher Grundlage und ist nach dem Vorgenannten widerlegt. Es ist richtig, dass die Betreiberin am Donnerstagabend, am 24. 8. 2017, über die mündliche Ankündigung der bevorstehenden Stilllegung der Kulturhalle, nicht gleich zustimmt hat, sondern mitgeteilt hat, dass man zunächst einmal die Mängel und die Nutzungsuntersagungsgründe überprüfen müsse.

Dies ist wie oben genannt auch sofort geschehen. Veranstaltungen wurden sofort abgesagt, obwohl in einem gemeinsamen Gespräch und der Erörterung der bisher durchgeführten Maßnahmen eine schnelle Klärung des Sachverhalts hätte herbeigeführt werden können. Dies ist nicht erfolgt, sondern es wurde am Freitag die Untersagungsverfügung erlassen.

Obwohl wir gleich reagiert haben, hätte es zu einer Änderung der Verfügung für Veranstaltungen am Wochenende nicht gereicht. Man möge sich einmal vorstellen, welche Konsequenzen das gehabt hätte, wenn z.B. eine größere Veranstaltung, eine Hochzeit, oder wie auch immer, in der Bienwaldhalle terminiert gewesen wäre. Sie hätte abgesagt werden müssen ohne Chancen auf eine Verbesserung nur wegen einer fehlenden Rettungsleuchte an der Notausgangstür der Bühne, auch wenn diese Bühne vielleicht gar nicht benutzt worden wäre.

Die Ermessensabwägung der Bauaufsichtsbehörde ist eindeutig fehlerhaft. Man möge sich auch einmal vorstellen, was passiert wäre, wenn die CDU-Jahrestagung der Südpfalz mit Angela Merkel jetzt in der Bienwaldhalle an diesem Wochenende hätte stattfinden sollen! RESPEKT!

Die sofortige Vollziehung wird damit begründet, dass die Betreiberin der Verpflichtung zur Einstellung des Betriebes nicht nachkommt und wissentlich hinnehme, nicht unerhebliche Gefahren für Leib und Leben nicht zu beseitigen. Der Vorwurf, dass die Betreiberin leichtfertig mit dem Leben und der Gesundheit und Unversehrtheit der Besucher umgeht, ist eine böswillige Behauptung und entbehrt jeder Grundlage.

In diesem Zusammenhang muss sich die Bauaufsichtsbehörde fragen lassen, warum sie der Verpflichtung aus der Landesbauverordnung, regelmäßige Prüfungen öffentlicher Gebäude durchzuführen, erst jetzt, nach 10 Jahren Betrieb der Bienwaldhalle, nachkommt. Wenn jemand wissentlich gegen das Gesetz verstößt und seiner Prüfungspflicht nicht nachkommt, steht es ihm nur schwerlich zu, anderen einen leichtfertigen Umgang mit Leben und Gesundheit vorzuwerfen.

Zusammenfassend kann gesagt werden:

Die Untersagungsverfügung ist fehlerhaft, da beanstandete Mängel in dem beklagten Umfang nicht vorhanden sind.

Die Ermessensabwägung ist nicht ermessensfehlerfrei, da eine Schließung bei Nichtbetreiben der Bühne bei Dunkelheit ausreichend wäre, um Leib und Leben der Besucher zu schützen. Es wurde verkannt, dass die Stadt sofort nach Vorlage des Gutachtens Büros beauftragt hat, die wesentlichen Mängel zu beseitigen. Eine Befristung des Bescheides auf Beseitigung der Mängel wäre völlig ausreichend gewesen.

Der Vorwurf, die Betreiberin würde den gesetzlichen Bestimmungen nicht nachkommen, entbehrt jeglicher Grundlage. Diesem Vorwurf wird heftigst widersprochen. In einem kurzen Abstimmungsgespräch vor Erlass der Verfügung hätte zielführend Klarheit geschaffen.

Es wird um Mitteilung gebeten, warum die Bauaufsichtsbehörde ihren rechtlichen Verpflichtungen zur wiederkehrenden Kontrolle öffentlicher Einrichtungen für die Bienwaldhalle in den letzten zehn Jahren nicht nachgekommen ist. Gegebenenfalls müsste sich die Dienstaufsichtsbehörde mit diesem Vorfall beschäftigen.

Die Rücknahme der Nutzungsuntersagungsverfügung vom 24.8.2017 ist daher mehr als begründet. Gegebenenfalls kann in Abstimmung zwischen Bauaufsicht und Betreiber wie in dem Gutachten dargestellt eine Abstimmung über Maßgaben erfolgen, damit der weitere Betrieb zulässig ist. (red)

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