Montag 14.September 2026

Strafverfahren vor dem Amtsgericht Landau: Angriffe auf Polizei, Kinderpornografie und Geldfälschung auf der Tagesordnung

8. Januar 2026 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Regional

Foto: Pfalz-Express

Landau – Das Amtsgericht Landau in der Pfalz verhandelt in der zweiten Januarhälfte 2026 mehrere Strafverfahren, die thematisch von einem tätlichen Angriff auf Polizeibeamte über die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte bis hin zu Geldfälschung reichen.

Die Verfahren finden vor unterschiedlichen Spruchkörpern statt, darunter das Jugendgericht, das Strafgericht und das Jugendschöffengericht.

Den Auftakt macht am Freitag, 16. Januar 2026, um 11 Uhr eine Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht. Verhandelt wird ein Fall des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.

Angeklagt ist ein zum Tatzeitpunkt heranwachsender Mann* aus Völkersweiler. Ihm wird vorgeworfen, am 22. Dezember 2024 in Kaiserslautern auf dem Bahnsteig des Hauptbahnhofs einen Polizeibeamten angegriffen zu haben. Der Vorfall soll sich nach einem Fußballspiel zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und dem 1. FC Köln ereignet haben. Zuvor hatten Polizeikräfte den Vater des Angeklagten, der sich äußerst aggressiv verhalten haben soll, zu Boden gerungen. Der Vater wird in einem gesonderten Verfahren verfolgt.

Am Mittwoch, 21. Januar 2026, um 15 Uhr steht vor dem Strafgericht ein Verfahren wegen Verbreitung kinderpornographischer Inhalte an. Angeklagt ist ein Mann aus Essingen. Ihm wird zur Last gelegt, am 14. Juni 2023 in seiner Wohnung mindestens 22 pornographische Bild- und Videodateien besessen zu haben. Die Dateien sollen sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern und Jugendlichen zeigen und nach Angaben der Staatsanwaltschaft tatsächliche Geschehnisse wiedergeben.

Einen Tag später, am Donnerstag, 22. Januar 2026, um 9 Uhr, verhandelt das Jugendschöffengericht einen Fall von Geldfälschung. Angeklagt sind zwei Personen aus Edenkoben, von denen eine zum Tatzeitpunkt heranwachsend war. Ihnen wird vorgeworfen, sich am 11. März 2024 sowie zuvor durch eine Internetbestellung in den Besitz von 147 gefälschten 50-Euro-Banknoten gebracht zu haben. Die Falschnoten sollen in der Absicht beschafft worden sein, sie als echtes Geld in den Verkehr zu bringen.

Das Amtsgericht weist darauf hin, dass kurzfristige Terminverlegungen nicht ausgeschlossen sind. 

*Als „Heranwachsender“ gilt im deutschen Strafrecht eine Person im Alter von 18 bis unter 21 Jahren, bei der das Gericht je nach Reife und Tat Umständen entweder Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht anwendet.

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