Mann aus VG Landau-Land soll Angriffe auf Polizisten geplant haben

9. Januar 2023 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße, Regional
Polizist mit Handschuhen und Handschellen in der Hand

Symbolbild: Pfalz-Express

VG Landau-Land – Ein in der Verbandsgemeinde Landau-Land wohnender 51-Jähriger soll Vorrichtungen für Angriffe auf Polizeibeamte hergestellt haben.

Das teilten die Staatsanwaltschaft Landau und das Polizeipräsidium Rheinpfalz mit. Man habe „Hinweise erlangt“, hieß es. Deswegen durchsuchten am Sonntag (8.1.2023) Polizeikräfte im Auftrag der Staatsanwaltschaft das Wohnanwesen des Tatverdächtigen.

Bei der Durchsuchung wurden demnach umfangreiche Beweismittel sichergestellt, die Aufschluss über die möglicherweise geplanten Taten geben sollen. Konkrete Details nannten die Behörden nicht. Der Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz sagte der Deutschen Presse-Agentur, es gebe unter anderem Hinweise, dass der Verdächtige einen Feuerlöscher habe verwenden wollen. Die Ermittlungen wurden von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus (ZeT_rlp) übernommen.

Bei der Razzia wurden auch Betäubungsmittel sichergestellt. Diese Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft Landau weiter geführt. Bereits im Oktober 2022 wurde einer polizeilichen Durchsuchung bei dem 51-Jährigen Marihuana sichergestellt.

Der Tatverdächtige wurde vorläufig festgenommen und am Montag (9.1.2023) dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts des „unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“. Der 51-Jährige kam in eine Justizvollzugsanstalt.

Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, der Staatsanwaltschaft Landau und der Kriminalpolizei auch zu den Planungen des Tatverdächtigen, Polizeikräfte anzugreifen, laufen weiter. 

Neben Kräften des Polizeipräsidiums Rheinpfalz waren auch Spezialkräfte des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz und Spezialeinheiten des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik an den Einsatzmaßnahmen beteiligt.

Rechtliche Hinweise

Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist. Für den Beschuldigten gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung.

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