Sonntag, 28. April 2024

Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße führt elektronische Akte (eAkte) ein

1. Dezember 2023 | Kategorie: Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Regional, Regional

Amtsgericht in Neustadt
Foto: Pfalz-Express/Ahme

Neustadt. Heute (1. Dezember 2023) wird beim Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße die elektronische Aktenführung (eAkte) in zivilgerichtlichen Verfahren eingeführt. Bestandsverfahren werden in der bisherigen Papierform weiterbearbeitet und zu Ende geführt.

Zum 1. Februar 2024 folgt dann auch die Umstellung familiengerichtlicher Verfahren auf die eAkte. Am 01. Mai 2024 werden die Abteilung für Immobiliarvollstreckungssachen sowie das Betreuungsgericht nachziehen. Bis zum 31. Dezember 2025 soll die Einführung der eAkte in allen Fachgebieten abgeschlossen sein.

Für das Amtsgericht bedeutet die Einführung der eAkte künftig ein in der Regel medienbruchfreies Arbeiten. Bereits heute geht der weit überwiegende Teil aller Schriftstücke elektronisch ein. Er kann nun künftig elektronisch weiterverarbeitet werden. Umgekehrt müssen allerdings in Verfahren, die als eAkte geführt werden, in Papierform eingegangene Schriftstücke für die elektronische Bearbeitung digitalisiert werden. Dafür wurde eigens eine hausinterne Scanstelle eingerichtet, die nach aktuellen technischen Standards der Informationssicherheit betrieben wird.

Bereits seit dem 1. Januar 2022 sind Rechtsanwälte, Notare sowie Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts in der Regel verpflichtet, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen im Wege des sogenannten elektronischen Rechtsverkehrs (eRV) bei Gericht einreichen.

Bürgern sowie juristische Personen des Privatrechts, zum Beispiel Unternehmen oder Vereinigungen, können den elektronischen Rechtsverkehr nutzen, müssen es aber nicht. Allerdings genügt dann aus Gründen der Rechtssicherheit, insbesondere der Authentizität des Absenders, nicht etwa eine einfache E-Mail. Die Voraussetzungen der Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr einschließlich der technischen Anforderungen, zu denen in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur gehört, finden sich unter ejustice.rlp.de/de/ejustice/elektronischer-rechtsverkehr/.

Die Vorteile der eAkte liegen auf der Hand. Der Akteninhalt steht den mit der Rechtsangelegenheit betrauten Mitarbeitern an ihrem Arbeitsplatz, auch im Homeoffice, zur Verfügung und er ist immer auf dem aktuellen Stand.

„Der Einführung der eAkte gingen umfassende Schulungen aller befassten Mitarbeitern voraus. Büroräume und Sitzungssäle wurden mit der notwendigen Ausstattung versehen, sodass einer erfolgreichen Einführung, wie sie bereits bei den Gerichten erfolgt ist, nichts im Wege steht.

Sollte es in der Übergangsphase dennoch zu Störungen kommen, bitte ich um Verständnis“, so Susanna Braun, Direktorin des Amtsgerichts.

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