
Andreas Ott (Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Rhein-Haardt) und Steffen Fitzner (Ressortleiter Private Banking / Treasury) bei der symbolischen Übergabe der Zuwendungen der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rhein-Haardt an den Vorsitzenden der Lebenshilfe Neustadt / Weinstraße, Heinz Busch, und den Geschäftsführer, Alfred Hambsch. Weitere Zuwendungen – jeweils in Höhe von 2.000 Euro – gingen an die Lebenshilfe Bad Dürkheim e. V. und die Lebenshilfe Grünstadt-Eisenberg e. V.
Foto: Sparkasse
Bad Dürkheim. „Werte stiften ist einfach“ – unter diesem Motto wurde die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rhein-Haardt im Dezember 2018 ins Leben gerufen.
„Hintergrund war und ist die Idee, vielen Menschen die Möglichkeit zu bieten, Stiftungen als Unterstiftung zu errichten, um damit dauerhaft Gutes bewirken zu können“, so Vorstandsvorsitzender Andreas Ott.
Die Stiftergemeinschaft ist für Bürger gedacht, die mit ihrem Vermögen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke nachhaltig fördern möchten.
Innerhalb der Stiftergemeinschaft ist es bereits ab 25.000 Euro möglich, eine eigene Namensstiftung als Unterstiftung zu errichten. Die Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der Abgabenordnung können innerhalb bestimmter Höchstgrenzen steuerlich geltend gemacht werden und sind von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit.
Bei der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rhein-Haardt handelt es sich um eine unselbstständige Stiftung, die eine Vielzahl von steuerbegünstigten Zwecken ermöglicht. Die Stiftung wird durch die DT Deutsche Stiftungstreuhand AG treuhänderisch verwaltet.
Im Gegensatz zur Errichtung einer rechtlich selbstständigen Stiftung ist das Modell der Stiftergemeinschaft ganz einfach.
Steffen Fitzner, Ressortleiter Private Banking / Treasury, führt aus, dass mit wenigen Unterschriften eine Unterstiftung in der Stiftergemeinschaft errichtet und der individuelle Förderzweck festgelegt ist.
Alles Weitere übernehmen die Sparkasse und der Treuhänder, die DT Deutsche Stiftungstreuhand AG. Jedem Stifter wird eine Stiftungsurkunde durch die Sparkasse überreicht. Er kann sich in dem Umfang, wie er es wünscht, aktiv in die Arbeit seiner Stiftung einbringen.
Die Vorteile einer Stiftung liegen auf der Hand: Im Gegensatz zu einmaligen Spenden und Zuwendungen können mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen kulturelle, soziale und sportliche Einrichtungen, aber auch andere gewünschte Zwecke auf Dauer nachhaltig unterstützt werden.
Nur die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszwecks, welcher von den Stiftern festgelegt wird und bei Bedarf geändert werden kann.
Sie haben den Wunsch eine eigene Stiftung zu errichten? Die Stiftungskompetenz ist zentral im Private Banking der Sparkasse Rhein-Haardt (Mannheimer Straße 12, 67098 Bad Dürkheim, 06322 937 11181) angesiedelt.
Zuwendungen an die Lebenshilfe Bad Dürkheim e. V., die Lebenshilfe Grünstadt-Eisenberg e. V. und die Lebenshilfe Neustadt/Weinstraße e. V.
Andreas Ott (Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Rhein-Haardt) und Steffen Fitzner (Ressortleiter Private Banking / Treasury) freuten sich, den Lebenshilfen der Region Zuwendungen der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Rhein-Haardt in Höhe von insgesamt 6.000 Euro überreichen zu können.
„Die Stiftergemeinschaft leistet hiermit einen wertvollen Beitrag zur Verwirklichung unseres Sinnes- und Bewegungsgartens, der für die Bewohner unseres neuen Wohnhauses am Harthäuserweg so wichtig ist“, betonte Heinz Busch, Vorsitzender der Lebenshilfe Neustadt bei der Übergabe der Zuwendungen.
Die Lebenshilfe Bad Dürkheim plant, eine Holzschaukel für die behinderten Mitarbeiter der Tagesförderstätte sowie ein mobiles Snoezelengerät für die Frühforderung anzuschaffen.
Die Lebenshilfe Grünstadt-Eisenberg wird mithilfe der Ausschüttung eine Rollstuhl-Musik-Wippe für den Nordspielplatz der Kindertagesstätte in Grünstadt realisieren.

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