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Stadt Speyer erlässt Allgemeinverfügung – „Montagsspaziergang“ am 20. Dezember wird verboten

18. Dezember 2021 | Kategorie: Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer

Foto: Pfalz-Express

Speyer –  Die Stadt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die sogenannte „Montagsspaziergänge“ und alle vergleichbaren, nicht-angemeldeten Versammlungen im Stadtgebiet am Montag, 20. Dezember 2021, explizit untersagt.

Am zurückliegenden Montag hat es in Speyer eine unangemeldete Versammlung gegeben, für die sich unter anderem die „Freien Pfälzer“ verantwortlich zeichneten, die sich nach dem Vorbild der „Freien Sachsen“ gegründet haben und in den sozialen Netzwerken Menschen mobilisiert haben, so die Stadtverwaltung.

„Die nicht-angemeldeten Versammlungen stellen in der aktuellen Situation ein unnötiges Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar, insbesondere, weil sich die Teilnehmenden an keinerlei Corona-Schutzmaßnahmen halten. Wie auch schon die Stadt Landau und die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße, haben wir uns daher entschieden, den in den sozialen Medien bereits fleißig beworbenen Spaziergang am kommenden Montag mittels einer Allgemeinverfügung zu untersagen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD).  Auch der Kreis Bad Dürkheim hatte die Ansammlungen verboten.

„Hohes Maß an Aggressivität und Radikalisierung“

Nach dem deutschen Versammlungsrecht können die zuständigen Behörden Versammlungen verbieten, wenn deren Durchführung die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährden würden. Eine solche Gefährdung sei gegeben, so die Stadt, weil sich die Teilnehmer am vergangenen Montag zu einer nicht angemeldeten Versammlung getroffen haben, was für sich gesehen bereits ein Verstoß gegen geltendes Recht darstelle.

Eine solche Versammlung verstoße gegen die in der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz geregelte Personenbegrenzung für den Aufenthalt im öffentlichen Raum. „Und weil sowohl in den sozialen Netzwerken als auch vor Ort ein hohes Maß an Aggressivität und Radikalisierung zu beobachten war und ist“, heißt es weiter. Deshalb sei das Verbot auch zum „Schutz der Bevölkerung“ gedacht. 

Bei den Montagsspaziergängen handele es sich eben nicht um Spaziergänge, also um zufällige Treffen. Der Charakter einer Versammlung sei unter anderem durch die Ankündigung und das Mobilmachen in den sozialen Netzwerken gegeben, so die Stadtverwaltung. 

Der genaue Wortlaut der erlassenen Allgemeinverfügung kann auf der Webseite der Stadt hier eingesehen werden. 

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