Speyer: Beigeordneten-Stelle soll erst nach der Kommunalwahl besetzt werden

25. Januar 2019 | Kategorie: Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer

Foto: Pfalz-Express

Speyer – Die vakante Stelle einer oder eines zweiten hauptamtlichen Beigeordneten der Stadt soll vor der Kommunalwahl im Mai 2019 nicht mehr besetzt werden.

Darauf hat sich der Ältestenrat in seiner Sitzung am Donnerstag verständigt. Da es keinen rechtlichen Spielraum für die Verschiebung der Wahl gibt, empfiehlt der Ältestenrat eine vorübergehende Änderung der Hauptsatzung verbunden mit der Streichung der zweiten hauptamtlichen Beigeordneten-Stelle.

Sowohl die Verwaltung als auch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) als kommunale Aufsichtsbehörde sehen darin die einzige juristische Möglichkeit, eine vorzeitige Wahl zu vermeiden.

Alle anwesenden Fraktionen des Rats haben sich in der Sitzung des Ältestenrates dieser Auffassung angeschlossen. Man würde es als „falsches Signal“ verstehen, wenn vor der Kommunalwahl eine neue Beigeordnete oder ein neuer Beigeordneter bestellt würde, so der einhellige Tenor im gestrigen Ältestenrat.

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