Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kommt bei seinem Gesetz gegen lange Wartezeiten für Kassenpatienten den Forderungen der Ärzte nach einer höheren Vergütung entgegen.
Einige Punkte des Gesetzes seien im Vergleich zu der Ende Juli vorgelegten Fassung verändert worden, berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf eigene Informationen.
So sollen Hausärzte einen Zuschlag von mindestens fünf Euro erhalten, wenn sie Kassenpatienten an einen Facharzt vermitteln. Bislang war eine zusätzliche Vergütung von zwei Euro pro Vermittlung vorgesehen.
Nach Angaben aus Ministeriumskreisen sollen auch Fachärzte mehr Geld für offene Sprechstunden bekommen. Arztgruppen der unmittelbaren und wohnortnahen Versorgung wie Kinderärzte, Gynäkologen oder Augenärzte werden mit dem Gesetz verpflichtet, wöchentlich mindestens fünf Sprechstunden ohne vorherige Terminvereinbarung anzubieten.
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) soll am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden. Zwischenzeitlich stand eine Verschiebung der Kabinettsbefassung bis in den Oktober im Raum, weil es noch ungelöste Fragen gab, etwa bei der Ausgestaltung und Vergütung der offenen Sprechstunden.
Spahns Gesetz sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, um Kassenpatienten schneller zu einer Behandlung zu verhelfen. Unter anderem sollen die Servicestellen zur Terminvergabe an Patienten ausgebaut und die Mindestsprechstundenzeiten der Ärzte von 20 auf 25 Stunden pro Woche angehoben werden. Ärzte sollen für die zusätzlichen Leistungen besser und außerhalb der Budgets bezahlt werden.
Auf die gesetzlichen Krankenkassen kommen dadurch Mehrkosten in Höhe von rund 600 Millionen Euro jährlich zu. (dts Nachrichtenagentur)
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