
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Patienten in Deutschland sollen künftig nicht länger als vier Wochen auf einen Facharzttermin warten.
Das berichtet die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf den Entwurf des neuen Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG). Demnach werden die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig verpflichtet, Servicestellen einzurichten, die innerhalb eines Monats Facharzt-Termine vermitteln.
Ist eine Behandlung bei einem niedergelassenen Facharzt innerhalb dieser Frist nicht möglich, müssen die Servicestellen eine Weiterbehandlung im Krankenhaus organisieren. Zur Verbesserung der Versorgung bekommen gesetzlich Versicherte außerdem das Recht, eine Zweitmeinung einzuholen.
Bei planbaren Eingriffen wie einer Bandscheiben-Operation sollen sie künftig einen weiteren Arzt konsultieren dürfen.
Mit höheren Honoraren will die Bundesregierung zudem versuchen, Ärzte in unterversorgte Gebiete zu locken. Auch Krankenhäuser, Praxisnetze und Medizinische Versorgungszentren sollen dort in die Versorgung eingebunden werden.
Zudem soll künftig ausgeschlossen werden, dass Kranken- und Pflegekassen freiberuflich tätige Hebammen in Regress nehmen. „Die Rahmenbedingungen der Versorgung sind an die sich wandelnden Strukturen anzupassen, damit ein hohes Versorgungsniveau in allen Regionen sichergestellt werden kann“, heißt es in dem Gesetzentwurf. (red/dts Nachrichtenagentur)

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