Wörth – Das Land Rheinland-Pfalz darf einstweilen die Hafenstraße in Wörth teilweise für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr sperren. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz Ende Oktober 2018 in einem Eilverfahren.
„Die Sperrung des Radweges im Bereich des Wörther Hafens ist ein fatales Zeichen. Diese erfolgt zulasten des umweltbewussten Bürgers – genau zu dem Zeitpunkt, in dem das Verkehrschaos an der Rheinbrücke Alternativen so wichtig macht“, so Franz Siarsky, Fraktionsvorsitzender im Kreistag. Die AfD-Fraktion fordere umgehend eine umweltverträgliche und einvernehmliche Lösung.
„In dem Gutachten, das die Stadt Wörth in Auftrag gab, werden fünf Möglichkeiten genannt. Diese müssen vom Land mitgetragen werden. Die AfD erklärt sich solidarisch mit den Zielen des Aktionsbündnisses Hafenstraße Wörth. Die Verantwortlichen dürfen hier nicht lockerlassen – Dr. Nitsche muss endlich seine Einflussmöglichkeiten nutzen und das Thema zur Chefsache machen“, so Siarsky.
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Warum berichtet der superneutrale pex nicht darüber, dass Siarsky vor Gericht steht?