Montag, 06. Mai 2024

Selbstbestimmungsgesetz beschlossen – Proteste vor dem Bundestag

12. April 2024 | Kategorie: Nachrichten

Protest gegen das Selbstbestimmungsgesetz am 12.04.2024
Fotokennung: via dts Nachrichtenagentur

Berlin – Der Bundestag hat Erleichterungen zur Änderung des Geschlechtseintrags beschlossen. 374 Abgeordnete stimmten am Freitag für das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz.

251 Parlamentarier votierten in namentlicher Abstimmung dagegen, elf enthielten sich.

Vor dem Parlament hatten sich parallel zur Abstimmung Demonstranten versammelt. Dabei hielten einige Banner hoch, mit denen gegen die Gesetzespläne protestiert wurde. Zugleich kamen aber auch Demonstranten zusammen, die für das Gesetzespaket protestierten.

Die Neureglung sieht vor, dass Geschlechtseinträge und Vornamen künftig per Erklärung gegenüber dem Standesamt geändert werden können. Die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung soll entfallen. Die Neuregelung soll auch für nichtbinäre Personen gelten, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen. Das bisher einschlägige Transsexuellengesetz soll aufgehoben werden.

Eine Voraussetzung dafür soll sein, dass eine Änderung drei Monate vorher beim zuständigen Standesamt angemeldet werden muss. Für Unter-14-Jährige soll nur der gesetzliche Vertreter die Erklärung abgeben können, Über-14-Jährige sollen sie mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters selbst abgeben können. Stimmt dieser nicht zu, soll das Familiengericht die Zustimmung ersetzen können, „wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht“.

In dem Entwurf werden zudem Regelungen zur Wirkung der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen aufgeführt. Danach sollen grundsätzlich der jeweils aktuelle Geschlechtseintrag und die jeweils aktuellen Vornamen im Rechtsverkehr maßgeblich sein.

Ausdrücklich wird ausgeführt, dass beim Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen „die Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, unberührt“ blieben. Als Beispiel wird in der Begründung auf den Zugang zu Saunas verwiesen.

Ferner wird angeführt, dass Rechtsvorschriften, die etwa künstliche Befruchtung, Schwangerschaft oder Entnahme von Samenzellen betreffen, unabhängig von dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht der jeweiligen Person gelten sollen, wenn die Person etwa gebärfähig ist. (dts Nachrichtenagentur) 

Dazu der Bundesvorsitzende und Spitzenkandidat der FREIEN WÄHLER zur Europawahl, Joachim Streit:

„Heute wurde das neue Selbstbestimmungsgesetz durch den Bundestag verabschiedet. Dieses ermöglicht es Menschen den Personenstandseintrag per Erklärung an das Standesamt zu ändern. So soll transgeschlechtlichen Menschen der bislang komplizierte Vorgang erleichtert werden. Streit sieht hier viele Probleme: „Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das einer sehr kleinen Personengruppe hilft. Zurecht muss das alte Transsexuellengesetz überarbeitet werden, da es in vielen Punkten nicht mit der Menschenwürde vereinbar ist. So wie es nun verabschiedet wurde, werden jedoch große Teile der Bevölkerung vor Probleme gestellt.

So kann ein biologischer Mann, ohne jedes psychologische Gutachten oder Nachweis über die Geschlechtsidentität, nun Schutzräume für Frauen aufsuchen. Entgegen der Aussage der grünen Ministerin Paus, werden hier sehr schnell Diskriminierungsklagen im Raum stehen, wenn einer Transfrau beispielsweise dann Zugang zu einer Damentoilette- oder Umkleide verwehrt wird.

Doch auch im sportlichen Bereich wird dieses Gesetz maßgebliche Nachteile für Frauen mit sich bringen. Ich denke an die transgeschlechtliche Sportlerin Anne Andres, die in den westkanadischen Powerlifting- und Bankdrücken-Meisterschaften den ersten Platz gewonnen hat – sie hat über 200 Kilogramm mehr gehoben als die Zweitplatzierte. Mir erschließt sich nicht, dass die Bundesregierung diese offensichtlichen Probleme ignoriert“, so Streit.

„Die Frauen in Deutschland fühlen sich ohnehin in Deutschland situativ unsicher. Das Bundeskriminalamt hat im Jahr 2022 eine Studie veröffentlicht, die belegt, dass sich rund 40 Prozent aller Frauen in der Nacht draußen unsicher fühlen.

Deshalb sage ich: Wir müssen alles tun, was die Sicherheit stärkt und deshalb muss das Selbstbestimmungsgesetz dringend entschärft werden – für die Sicherheit aller Menschen in Deutschland!“

Dr. Joachim Streit
Foto: FW

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